Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierunddreißigster Jahrgang. 1906. (34)

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Dem mit der Vertretung des Kaiserlichen Konsuls in Zanzibar beauftragten Dolmetscheraspiranten 
Brode ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes 
vom 6. Februar 1875 für den Amtsbezirk des Konsulats die Ermächtigung erteilt worden, bürgerlich 
gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, mit Einschluß der unter deutschem 
Schutze alehenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen 
zu beurkunden. 
  
— — —. 
Dem Dragoman Murad bei dem Kaiserlichen Vizekonsulat in Jaffa ist auf Grund des § 1 des 
Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den 
Amtsbezirk des Vizekonsulats die Ermächtigung erteilt worden, während der Beurlaubung des mit der 
Verwaltung des Vizekonsulats beauftragten Dragomans Rößler als dessen Vertreter bürgerlich gültige 
Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, mit Einschluß der unter deutschem Schutze 
stehenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu 
eurkunden. 
Dem Konsul C. F. Roth in Cochin ist die erbetene Entlassung aus dem Reichsdienst erteilt worden. 
  
2. Marine und Schiffahrt. 
Die vom Reichsamte des Innern veranstaltete Ausgabe des Werkes „Nautisches Jahrbuch oder 
Ephemeriden und Tafeln für das Jahr 1909 zur Bestimmung der Zeit, Länge und Breite zur See 
nach astronomischen Beobachtungen“ ist im Verlage der Buchhandlung Carl Heymanns Verlag in Berlin 
soeben erschienen. 
Das Buch wird den Reichs= und Staatsbehörden bei direkter Bestellung sowie den Wieder- 
verkäufern zum Preise von 1,25 A für das Exemplar geliefert. Im Buchhandel ist es zum Preise 
von 1,50 JM für das Exemplar zu beziehen. 
  
3. Maß= und Gewichtswesen. 
Bekanntmachung. 
  
Auf Grund des § 10 des Gesetzes vom 1. Juni 1898, betreffend die elektrischen Maßeinheiten, 
ist das folgende System von Elektrizitätszählern zur Beglaubigung durch die Elektrischen Prüfämter 
im Deutschen Reiche zugelassen und ihm das beigesetzte Systemzeichen zuerteilt worden: 
5 Induktionszähler mit Glockenanker, für einphasigen Wechselstrom der Formen V 
und WJ, hergestellt von der Firma Siemens & Halske in Berlin und den Siemens- 
Schuckertwerken in Nürnberg. 
Eine Beschreibung des Systems wird in der Elektrotechnischen Zeitschrift veröffentlicht, von 
deren Verlag (J. Springer in Berlin N., Monbijouplatz 3) Sonderabdrücke bezogen werden könmen. 
Charlottenburg, den 16. Angust 1906. 
Der Präsident der Physikalisch-Technischen Reichsanstalt. 
In Vertretung: Hagen. 
 
	        
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