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Ersatz für Abgang an Offizieren wird durch die Inspektion der Verkehrstruppen aus
der Zahl der ihr über den eigentlichen Bedarf zur Verfügung gestellten oberen Eisen—
bahnbeamten sicher gestellt und den betreffenden Generalkommandos mitgeteilt.
Treten Anderungen hinsichtlich der bestimmten Mannschaften ein, so haben die
Generalkommandos im Benehmen mit den Bahnverwaltungen Ersatz sicher zu stellen.
Mitteilung über solche Neubestimmungen erfolgt durch Vermittlung des Generalkommandos
an die Inspektion der Verkehrstruppen.
In Sachsen und Württemberg erfolgt die Einreichung der Listen usw. durch Ver-
mittlung des zuständigen Kriegsministeriums."
Muster 12.
Als Ziffer 4 ist einzufügen:
„4. Im dienstlichen Verkehre mit Vorgesetzten ist der Rekrut der militärischen Disziplin
unterworfen.“
Muster 16.
Zwischen dem 3. und 4. Absatz ist als neuer Absatz einzufügen:
„Im dienstlichen Verkehre mit Vorgesetzten ist der Freiwillige der militärischen
Disziplin unterworfen.“
'uster 21 erhält folgende Fassung:
Mamentliche Liste Ur.
Muster 21 zu § 127.
der seitens der (Eisenbahnverwaltung) für Feldeisenbahnformationen
ausgewählten Offiziere und Mannschaften aus dem Landwehrbezirke
1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 88.
Stellung oder Tag des Vor- Militärdienst-Wann und bei Wohnort Bemerkungen
TätigkeitEintritts in grad (bei welchem
im den Dienst der und Offizieren auch Truppenteil
Fis amilien= das Patent)ins stehende .. der der Inspektion
Eisenbahn- Bahn- und Truppen- Heer Ort Kreis Woh— Bahn= der Verkehrs-
dienste verwaltung namen gattung eingetreten usw. nung verwaltung truppen.
Erläuterungen. #
1. Jede Liste ist auf ein besonderes Blall zu schreiben, so daß dieselben einzeln zu versenden sind. Die
Listen sind zu numerieren. * · · »
2. Junerhalb der einzelnen Listen sind die Beamten usw. derselben Dienststellung hintereinander auszuführen.
3. Den gesammelten Listen jeder Bahnverwaltung ist eine summarische Ubersicht beizufügen, welche folgende
Spalten enthält: