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Abteilung II. Im Inlande bearbeitetes Holz. Abschnitt 5. ———
Auschreibung.
. a) Herkunft:
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11|2 8 5 6 7 8 9 10 1 12 13 14
(Muster D. Der wirkliche Abfall ist kleiner als der vergütungsfähige, Sollbestand ist nicht vorhanden.)
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zollfrei... ......... *1 15
Zu üũbertragen ist . ... niclits.
nehmen.
Bemerkungen.
Da die Abschreibung, in der die volle Abfallvergütung enthalten ist, größer als die Anschreibung ist, ist ein Sollbestand nicht
vorhanden, und der Lagerinhaber hat das Recht, den gesamten bei der Bestandaufnahme vorhandenen Istbestand zollfrei vom Lager zu
Auf dem Lager verbleibt darauf nichts, mithin ist auch kein Bestand zu übertragen.