Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierunddreißigster Jahrgang. 1906. (34)

293 
  
Verme 
rke der Zollstelle 
  
Unter den in der Anlage B zur Schiffbau- 
Zollordnung angegebenen Voraussetzungen 
und bei den daselbst bezeichneten Gegen- 
ständen sind zur Ermittelung der im Ab- 
rechnungsbuch abzuschreibenden Menge dem. 
nebenbezeichneten Gewichte zuzuschlagen 
in Hundertteilen in kg 
Die Abschreibung im 
Abrechnungsbuche hat 
zu erfolgen 
Das 
anrechnungs- 
fähige Eigen- 
gewicht beträgt unter zum 
somit Taris- Zollsatze 
A. von 
ku. stelle ** 
Zollwert 
Bemerkungen 
  
  
  
  
  
  
  
  
Prüfungsbescheinigung. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.