Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierunddreißigster Jahrgang. 1906. (34)

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Stenerhebestelle: Muster 9. 
(Ausf. Best. § 36.) 
Betriebsbuch E 
für Zigarettenpapier 
der fabrik des zu 
für das Rechnungsjahr 10 
Das Buch enthält Blätter, die mit einer an- Geführt von 
gesiegelten Schnur durchzogen sind. 
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Anleitung zum Gebrauche. 
Jeder Zugang an Zigarettenpapier ist sofort in den Spalten 1 bis 5 unter einer besonderen 
Nummer und unter Beachtung der Uberschriften der Spalten anzuschreiben. 
Jeder Abgang von unverarbeitetem Papier ist sofort in den Spalten 6, 7 und 9 abzuschreiben. 
Dabei ist in Spalte 10 anzugeben, an wen das unverarbeitete Papier verkauft oder zurückgesandt 
worden ist, oder in welch' anderer Weise der Abgang an unverarbeitetem Papier stattgefunden hat. 
Die zu Zigarettenhüllen verarbeiteten Papiermengen können am Schlusse bestimmter Zeitabschnitte, 
die jedoch eine Woche nicht überschreiten dürfen und mit den für An= und Abschreibung der 
fertigen Zigarettenhüllen im Betriebsbuche C gewählten übereinstimmen müssen, zusammen mittels 
einer Eintragung in Abgang gestellt werden. Hierbei ist der Zeitraum, in dem die Verarbeitung 
stattgefunden hat, in Spalte 8 einzutragen und in Spalte 11 anzugeben, unter welcher Nummer 
des Betriebsbuchs C die fertigen Erzeugnisse in Zugang gestellt sind. 
Am Schlusse des Monats März ist das Betriebsbuch durch Aufrechnen der Spalten 5 und 9 
abzuschließen und durch Absetzung der Schlußsumme der Spalte 9 von der Schlußsumme der 
Spalte 5 der Bestand zu bilden. Dieser Bestand ist im Betriebsbuche für das folgende Rechnungsjahr 
vorzutragen. Das abgeschlossene Buch ist innerhalb 14 Tagen der Steuerhebestelle einzureichen. 
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