670 —
5.
Beschäftigungs- und Anstellungsverhältnisse sowie Zivildienst— Geldbetrag
Nr.
einkommen des Inhabers.
Mark.
2 Der Rentenempfänger, ehemaliger
ist nach einer pensionsfähigen Dienstzeit von Jahren Tagen
in den Ruhestand versetzt und bezieht vom
ab eine Pension von
Die Pension ist von dem pensionsfähigen Diensteinkommen von
Mark mit /60*) berechnet.
In der von ihm zuletzt bekleideten Stelle als
hätte er ein pensionsfähiges Diensteinkommen
( Gehalt und Mark pensionsfähiger
Wohnungsgeldzuschuß) von Mark und somit eine Pension
(•5/c00') des Diensteinkommens) von
erreichen können.
Ort. Dalum. Firma. Unterschrift.
*) Ist die Skala nach Landesrecht eine günstigere, so ist die Pension nach dieser zu berechnen.