Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierunddreißigster Jahrgang. 1906. (34)

Die Stellung des Geräts bei der Vermessung ist folgende: 
Bemerkung. Von den Beamten, welche die Vermessung ausführen, ist hierunter eine Handzeichnung des Geräts zu ent— 
werfen und anzugeben, ob und nach welcher Seite das Gerät Neigung hat; bei Abweichung des Geräts 
von der wagerechten Stellung ist der höchst- und der niedrigstgelegene Punkt des Gesäßrandes zu bezeichnen. 
Hierauf wurde zur trockenen Vermessung geschritten, wobei sich folgendes ergab: 
1. der größte obere Durchmesser im Lichten beträgt: n) mittlerer 
2. „ kleinste „ „ „ „ » »Durchmesset: 
3. „größte untere „ „ „ „ „ 
4. „ kleinste „ „Q em 
5. „äußere Umfang des Geräts oben beträgt: 6 
G. „ „ unten „ „ 
7. die innere Höhe in der Mitte „ mittlere Höhe: 
8. „ an den Seitenwänden beträgt: „ em 
9. l äußere 1 77. 7y 7 7 ¾l 
(für Geräte, deren Seitenwände gerade Flächen bilden: 
1. die obere Länge an der einen Seite im Lichten beträgt: —- » 
2., „ „ „ „, anderen „ „ „ „ „ mittlere Länge: 
3., untere „ „ „ einen „ „ 1 „ „ em 
4., „ „ „ „ anderen, „ „ » » 
·5.,,obereBreIte,,,,emen,,,, „ „ „ mittlere Breite: 
6. , „ „ „ „ anderen, „ „ » » em 
7. „ untere „ „ „ einen „ „ „ „ „ 
8. „ „ „ „ „ anderen „ „ „ 
9. „ größte innere Höhe an den Seitenwänden beträgt: „ mittlere Höhe: 
10. l kleinste 7“ » » » » » » Cm. 
Hiernach wurde mit Zuhilfenahme der Conradi'schen Tabellen der Inhalt dieses Geräts er- 
mittelt zu: 
An den Stellen des Randes, wo die Höhen gemessen waren, wurde der Steuerstempel deutlich 
eingebrannt.
	        
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