Die Stellung des Geräts bei der Vermessung ist folgende:
Bemerkung. Von den Beamten, welche die Vermessung ausführen, ist hierunter eine Handzeichnung des Geräts zu ent—
werfen und anzugeben, ob und nach welcher Seite das Gerät Neigung hat; bei Abweichung des Geräts
von der wagerechten Stellung ist der höchst- und der niedrigstgelegene Punkt des Gesäßrandes zu bezeichnen.
Hierauf wurde zur trockenen Vermessung geschritten, wobei sich folgendes ergab:
1. der größte obere Durchmesser im Lichten beträgt: n) mittlerer
2. „ kleinste „ „ „ „ » »Durchmesset:
3. „größte untere „ „ „ „ „
4. „ kleinste „ „Q em
5. „äußere Umfang des Geräts oben beträgt: 6
G. „ „ unten „ „
7. die innere Höhe in der Mitte „ mittlere Höhe:
8. „ an den Seitenwänden beträgt: „ em
9. l äußere 1 77. 7y 7 7 ¾l
(für Geräte, deren Seitenwände gerade Flächen bilden:
1. die obere Länge an der einen Seite im Lichten beträgt: —- »
2., „ „ „ „, anderen „ „ „ „ „ mittlere Länge:
3., untere „ „ „ einen „ „ 1 „ „ em
4., „ „ „ „ anderen, „ „ » »
·5.,,obereBreIte,,,,emen,,,, „ „ „ mittlere Breite:
6. , „ „ „ „ anderen, „ „ » » em
7. „ untere „ „ „ einen „ „ „ „ „
8. „ „ „ „ „ anderen „ „ „
9. „ größte innere Höhe an den Seitenwänden beträgt: „ mittlere Höhe:
10. l kleinste 7“ » » » » » » Cm.
Hiernach wurde mit Zuhilfenahme der Conradi'schen Tabellen der Inhalt dieses Geräts er-
mittelt zu:
An den Stellen des Randes, wo die Höhen gemessen waren, wurde der Steuerstempel deutlich
eingebrannt.