Contents : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1854. (45)

(Nr.  3931.)  Bekanntmachung  der  unter  dem  21.  Februar  1848.  ergangenen  Allerhöchsten
Bestimmungen  wegen  Erhebung  des  Grafen  von  Hochberg  in  den  Fürstenstand
  und  der  Standesherrschaft  Pleß  zu  einem  Fürstenthume.  Vom
21.  Januar  1654.

D.  nachfolgende  Allerhöchste  Kabinetsorder  vom  21.  Fre  1848.,  in  deren
  Verfolg  Seine  Majestät  der  König  den,  seinem  Inhalte  nach  bereits  zur
öffentlichen  Kenntniß  gebrachten  Allerhöchsten  Erlaß  vom  15.  Oktober  1850.
zu  vollziehen  geruht  haben,  wird  hiermit  bekanm  gemacht:

„Auf  den  Bericht  des  Staatsministeriums  vom  5.  d.  M.  will  Ich
den  freien  Standesherrn  in  Schlesien  Hans  Heinrich  Grafen  von  Hochberg,
  und  demnächst  seinen  jedesmaligen  Nachfolger  im  Besitz  der  freien
Standesherrschaft  Pleß,  sofern  derselbe  in  männlicher  Linie  aus  rechtmäßiger
  Ehe  von  ihm  abstammt,  unter  dem  Titel  eines  „Fürsten  von
Pleß“,  und  mit  dem  Prädikate  „Fürstliche  Gnaden“  in  den  Fürstenstand
erheben,  auch  der  genannten  Standeöherrschaft,  so  lange  sie  im  ungetheilten
  Besitz  des  Grafen  von  Hochberg  und  seiner  ehelichen  männlichen
Nachkommen  sich  befinden  wird,  die  Eigenschaft  eines  Fürstenthums,
unter  Verleihung  einer  Virilstimme  auf  dem  Schlesischen  Provinzial-Landtage,
  jedoch  mit  der  Bedingung  beilegen,  daß  die  Ausübung  der
der  Standesherrschaft  Fürstenstein  verliehenen  Kuriatstimme  ruht,  so  lange
die  beiden  in  Rede  stehenden  Standesherrschaften  in  einer  Hand  vereinigt
  sind.  Indem  Ich  dem  Staatsministerium  anheimgebe,  hiernach
das  weiter  Erforderliche  zu  veranlassen,  genehmige  Ich  zugleich,  daß  die
erfolgte  Standeserhöhung  und  Verleihung  der  VBirilstimme  durch  die
Gesetz-Sammlung  zur  öffenrlichen  Kenntniß  gebracht  und  in  Vollziehung

gesetzt  werde.
Berlin,  den  21.  Februar  1848.
Friedrich  Wilhelm.

An  das  Staatsministerium.“

Berlin,  den  21.  Januar  1854.

Das  Staatsministerium.

v.  Manteuffel.  v.  d.  Heydt.  Simons.  v.  Raumer.  v.  Westphalen.
v.  Bodelschwingh.  v.  Bonin.

 

(Dr.  3931—3933.)  (Nr.  3932.)