— 901 —
Zentralblatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamte des Innern.
Du betiehen durchkh alle Vostanstalten und guchhandlungen.
Berlin, Mittwoch, den 27. Juni 1906. Nr. 40.
XXXIV
— — —Ôb —
Zngalt: Post= und Telegraphenwesen: Anderungen der Postordnung vom 20. Mätz 19000 Seite 901.
Post= und Telegraphenwesen.
Anderungen der Lostordnung vom 20. März 1900.
Auf Grund des § 50 des Gesetzes über das Postwesen des Deutschen Reichs vom 28. Okto-
ber 1871 wird die Postordnung vom 20. März 1900 in folgenden Punkten geändert.
1. JIm § 3 „Außenseite“ erhält der zweite Satz des Abs. 1 (Anderung vom 8. April
1901) folgenden Wortlaut:
Diese sämtlichen Angaben können, außer bei Briefen mit Wertangabe (§F 14) und bei Post-
anweisungen (§ 20), auch durch aufgeklebte Zettel hergestellt werden.
2. Die Angabe „ mit Ausnahme des Orts= und Nachbarortsverkehrs (§ 37)“ ist an
folgenden Stellen zu streichen:
im § 7 „Postkarten“ im Abs. vVl,
§ 8 „Drucksachen“ = ill,
§ 9 „Geschäftspapiere““ — lv,
§ 10 „Warenproben"“ H,
8 11 „Zusammenpacken von Drucksachen, Geschäftspapieren und Warenproben“
im Abs. u.
3. Im § 8 „Drucksachen“ ist im Abs. Kn zu setzen statt „/1 Pf.“: ½ Pf.
2
1. Im § 9 „Geschäftspapiere“ ist unter VI als erster Satz nachzutragen:
Mehrere unter einer Umhüllung vereinigte Geschäftspapiere dürfen nicht mit verschiedenen
Adressen versehen sein.
128