Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierunddreißigster Jahrgang. 1906. (34)

— 901 — 
Zentralblatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamte des Innern. 
     
  
Du betiehen durchkh alle Vostanstalten und guchhandlungen. 
Berlin, Mittwoch, den 27. Juni 1906. Nr. 40. 
          
XXXIV 
  
— — —Ôb — 
  
Zngalt: Post= und Telegraphenwesen: Anderungen der Postordnung vom 20. Mätz 19000 Seite 901. 
Post= und Telegraphenwesen. 
  
Anderungen der Lostordnung vom 20. März 1900. 
Auf Grund des § 50 des Gesetzes über das Postwesen des Deutschen Reichs vom 28. Okto- 
ber 1871 wird die Postordnung vom 20. März 1900 in folgenden Punkten geändert. 
1. JIm § 3 „Außenseite“ erhält der zweite Satz des Abs. 1 (Anderung vom 8. April 
1901) folgenden Wortlaut: 
Diese sämtlichen Angaben können, außer bei Briefen mit Wertangabe (§F 14) und bei Post- 
anweisungen (§ 20), auch durch aufgeklebte Zettel hergestellt werden. 
2. Die Angabe „ mit Ausnahme des Orts= und Nachbarortsverkehrs (§ 37)“ ist an 
folgenden Stellen zu streichen: 
im § 7 „Postkarten“ im Abs. vVl, 
§ 8 „Drucksachen“ = ill, 
§ 9 „Geschäftspapiere““ — lv, 
§ 10 „Warenproben"“ H, 
8 11 „Zusammenpacken von Drucksachen, Geschäftspapieren und Warenproben“ 
im Abs. u. 
3. Im § 8 „Drucksachen“ ist im Abs. Kn zu setzen statt „/1 Pf.“: ½ Pf. 
2 
1. Im § 9 „Geschäftspapiere“ ist unter VI als erster Satz nachzutragen: 
Mehrere unter einer Umhüllung vereinigte Geschäftspapiere dürfen nicht mit verschiedenen 
Adressen versehen sein. 
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