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dem Steueramt Oschatz im Bezirke des Hauptzollamts Meißen (unter Aufhebung der im
Zentralblatte Nr. 52 für 1902 auf S. 418 veröffentlichten Befugnis) die Befugnis zur Erledigung
von Zollbegleitscheinen I über die für die „Chemische und Seifenfabrik R. Baumheier G. m. b. H.“
in Zschöllau bei Oschatz eingehenden Sendungen von Talg und Fetten der Tarifnummer 129, die zur
amtlichen Denaturierung zwecks Herstellung von Seife bestimmt sind, von Baumöl und Baumwoll=
kuumene der Tarifnummer 166 und Palmöl, auch soweit diese Sendungen unter Eisenbahnwagenverschluß
eingehen;
dem Untersteueramte Penig im Bezirke des Hauptzollamts Chemnitz die Befugnis zur Er-
ledigung von Zollbegleitscheinen I über die für die Patentpapierfabrik zu Penig mit der Eisenbahn
eingehenden polierten Zinkplatten (Tarifnummer 857), sowie die rohen, endlos gewebten, ausschließlich
für die Papierfabrikation bestimmten Filztücher aus Wolle (Tarifnummer 432 Anmerkung 3) und aus
Baumwolle (Tarifnummer 449) und Retourwaren.
Großherzogtum Baden.
Die Nebenzollämter I. Klasse Meersburg und Reichenau im Bezirke des Hauptsteueramts
Konstanz sind in Nebenzollämter II. Klasse umgewandelt. Im Zwischenauslandsverkehre haben sie die
Befugnis von Nebenzollämtern I. Klasse.
Das Zollamt Schaffhausen, das bisher dem Hauptsteueramte Singen unterstellt war, ist dem
Hauptsteueramte Stühlingen, Unterbezirk Stühlingen, unterstellt worden.
Großherzogtum Hessen.
Der Ortseinnehmerei Dieburg im Bezirke des Hauptsteueramts Offenbach ist die Befugnis zur
Ausfertigung von Ubergangsscheinen über Bier erteilt worden.
Großherzogtum Sachsen.
Die bisher vom Großherzoglichen Staatsministerium, Departement der Finanzen, wahr-
genommenen Geschäfte der Direktivbehörde für die Verwaltung der Reichsstempelabgaben sind mit
dem 1. April d. J. hinsichtlich der zum Thüringischen Zoll= und Steuervereine gehörigen Gebietsteile
des Großherzogtums auf den Generaldirektor dieses Vereins in Erfurt übergegangen.
Herzogtum Sachsen-Altenburg.
Die bisher vom Herzoglichen Ministerium, Abteilung der Finanzen, wahrgenommenen Ge-
schäfte der Direktivbehörde für die Verwaltung der Reichsstempelabgaben sind mit dem 1. April d. J.
auf den Generaldirektor des Thüringischen Zoll-= und Steuervereins in Erfurt übergegangen.
Elsaß-Lothringen.
Die zur Abfertigung von übergangssteuerpflichtigem Bier und Wein ermächtigte Übergangs-
steuerstelle zu Offendorf ist vom 21. Februar d. J. ab nach Herlisheim im Bezirke des Hauptsteuer-
amts Hagenau verlegt worden.
Im Königreiche Preußen ist in Igel, Hauptamtsbezirk Trier, eine Abfertigungsstelle für außer-
deutsche Kraftfahrzeuge errichtet worden. Dieser Stelle ist die Befugnis zur Erteilung von Erlaubnis=
karten nach Nr. 8b des Tarifs zum Reichsstempelgesetz und zur Zuteilung der länglichrunden Kenn-
zeichen für außerdeutsche Kraftfahrzeuge beigelegt.