Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsunddreißigster Jahrgang. 1908. (36)

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dem Zollamte II Schönlanke im Bezirke des Hauptzollamts Rogasen die Befugnis zur Erledi— 
gung von Zollbegleitscheinen 1 über unbearbeitete Tabakblätter. 
Die dem Zollamt I Limburg a. Lahn im Bezirke des Hauptzollamts Oberlahnstein für gewisse 
Waren beigelegte unbeschränkte Befugnis zu Abfertigungen im Eisenbahnverkehr ist auf Steine bzw. 
Platten aus belgischem Granit der Nummern 234, 680 und 682 des Zolltarifs ausgedehnt worden. 
In den Hohenzollernschen Landen sind die nachstehenden Anderungen eingetreten: 
1. Die Verwaltung der Zölle und indirekten Steuern wird von der Regierung in Sigma- 
ringen losgelöst und der Oberzolldirektion in Cassel unterstellt. 
2. In Sigmaringen wird ein Hauptzollamt errichtet. Diesem werden das Zollamt (bis- 
herige Steueramt) 1 in Hechingen, das Salzsteueramt in Stetten b. Haig. und sämtliche 
Grenzumgeldereien unterstellt. 
3. Das Steueramt in Sigmaringen wird aufgehoben; seine Geschäfte gehen auf das Haupt- 
zollamt Sigmaringen über. 
4. Das Erbschaftssteueramt in Sigmaringen wird aufgehoben; seine Geschäfte gehen auf 
das Stempel= und Erbschaftssteueramt in Frankfurt a. M. über. 
Bei dem Stempel= und Erbschaftssteueramt in Altona ist eine dritte Abteilung errichtet worden. 
Das Amt führt nunmehr die Bezeichnung „Königliches Stempel= und Erbschaftssteueramt, Abteilung I 
(II, III)" und umfaßt mit seinem Geschäftsbezirke die Provinz Schleswig-Holstein einschließlich der 
Insel Helgoland. 
Ebenso ist bei dem Stempel= und Erbschaftssteueramt in Cassel eine dritte Abteilung errichtet 
worden. Das Amt führt nunmehr die Bezeichnung „Königliches Stempel= und Erbschaftssteueramt, 
Abteilung I, (II, III)“ und umfaßt 
a) den Regierungsbezirk Cassel mit Ausschluß der dem Stempel= und Erbschaftssteueramte 
zu Magdeburg bzw. zu Münster unterstellten Kreise Schmalkalden und Rinteln, 
b * Regierungsbezirk Wiesbaden mit Ausnahme des Stadt= und Landkreises Frank- 
urt a. M., 
c) den zur Rheinprovinz gehörigen Kreis Wetzlar. 
Das Stempel= und Erbschaftssteueramt in Frankfurt a. M. umfaßt nunmehr: 
a) von dem Regierungsbezirke Wiesbad en den Stadt= und Landkreis Frankfurt a. M., 
b) die Hohenzollernschen Lande. 
Königreich Bayern. 
Dem Steueramte II Gersheim im Bezirke des Hauptzollamts Kaiserslautern ist die Befugnis 
zur Erledigung von Ubergangsscheinen über Bier erteilt worden. 
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. 
In Lübtheen im Bezirke des Hauptsteueramts Schwerin ist ein Salzsteueramt errichtet, dem 
die Befugnis zur Ausfertigung und Erledigung von Begleitscheinen 1 und II über inländisches Salz 
beigelegt worden ist. · 
Herzogtum Anhalt. 
Dem Salzsteueramt 1 Leopoldshall im Bezirke des Hauptzollamts Dessau ist die Befugnis zur 
Erledigung von Begleitscheinen ! über inländisches Salz für die chemische Fabrik Concordia in Leo- 
poldshall erteilt worden. 
Herzogtum Sachsen-Meiningen, Herzogtum Sachsen -Coburg und Gotha, Fürstentum 
Schwarzburg-Sondershausen, Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt, Fürstentum Reuß 
älterer Linie und Fürstentum Reuß jüngerer Linie. 
Diie bisher von den betreffenden Staatsministerien (Abteilung der Finanzen), für das Fürsten- 
tum Reuß älterer Linie von einem Kommissar der Fürstlichen Regierung wahrgenommenen Geschäfte 
der Direktivbehörden für die Verwaltung der Reichsstempelabgaben sind auf den Generaldirektor des 
Thüringischen Zoll= und Steuervereins in Erfurt übergegangen. 
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