Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsunddreißigster Jahrgang. 1908. (36)

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Als untauglich zum Genusse für Menschen ist der ganze Tierkörper, ausgenommen Fett, an— 
zusehen, wenn das Fleisch infolge der Durchsetzung mit Miescherschen Schläuchen wässerig geworden 
oder auffallend verfärbt ist (§ 34 Nr. 3). Abgesehen von diesen Fällen sind die ganzen Organe zu 
vernichten, wenn die Zahl oder Verteilung der Schmarotzer deren gründliche Entfernung nicht gestattet, 
andernfalls genügt das Ausschneiden der Schmarotzer und sind dann die Organe freizugeben (§ 35 
Nr. 1). Werden Säckchen im Schlunde gefunden, so ist der Schlund zu beseitigen. 
24. Der Hülsenwurm. 
Als Hülsenwurm, Tierhülsenwurm oder Echinococcus wird die geschlechtslose Zwischenform eines 
beim Hunde vorkommenden Bandwurms (Taenia echinococcus) bezeichnet. Der Hülsenwurm tritt in 
den nachstehend beschriebenen Formen auf. 
a) Der vielgestaltige Hülsenwurm, der beim Rinde, Schweine und Schafe, sehr selten auch 
beim Hunde vorkommt, ist eine erbsen= bis kindskopfgroße, rundliche, mit einer klaren Flüssigkeit ge- 
füllte Blase, deren Wand aus einer grauweißen, undurchsichtigen Haut besteht; letztere liegt in einer 
bindegewebigen, mit ihrer Umgebung verwachsenen Hülle. 
Die Hülsenwürmer können absterben, wobei sie sich in eine gelbliche, käsige und kalkige, von 
einer Bindegewebskapsel umgebenen Masse umwandeln. 
b) Der vielkammerige Hülsenwurm wird fast nur beim Rinde gefunden und erscheint als 
haselnuß= bis faustgroße, mäßig feste, knotenartige Geschwulstbildung hauptsächlich in der Leber. In 
ihrem äußeren Teile bestehen diese Geschwülste aus vielen dicht zusammenliegenden, senfkorn= bis erbsen- 
großen, durchscheinenden Bläschen, im inneren Teile finden sich gallertartige, häutige, käsige oder kalkige 
Massen. Die ganze Geschwulst wird durch ein stark entwickeltes Bindegewebsgerüst in zahlreiche 
Kammern geteilt. 
Als untauglich zum Genusse für Menschen sind nur die veränderten Fleischteile anzusehen; das 
übrige Fleisch ist als tauglich zum Genusse für Menschen anzusehen, sofern nicht ein anderer Bean- 
standungsgrund vorliegt. Wenn die Zahl oder Verteilung der Schmarotzer deren gründliche Entfernung 
nicht gestattet, sind die ganzen Organe zu vernichten, andernfalls sind die Schmarotzer auszuschneiden 
und die Organe freizugeben (§ 35 Nr. 1). 
25. Die dünnhalsige Finne (Cysticereus tenuicollis). 
Diese geschlechtslose Zwischenform eines Hundebandwurms (Taenia marginata) kommt beim 
Schafe und Schweine vor, und zwar unter dem Brust= und Bauchfell und unter dem serösen Uberzuge 
der Eingeweide. Sie stellt eine bis apfelgroße, durchscheinende, mit einer klaren, wässerigen Flüssigkeit 
gefüllte Blase vor, in welcher ein kleines weißes Knötchen (die Kopfanlage) zu erkennen ist. Lieblings- 
sitze su Netz und Gekröse. Beim Kalbe wird der Schmarotzer in der Leber, seltener in der Lunge 
angetroffen. 
Auf die Fleischbeschau findet die Bemerkung zu Nr. 24 (Hülsenwurm) sinngemäße Anwendung. 
26. Der Gehirnblasenwurm. 
Der im Gehirn und Rückenmarke des Schafes, seltener des Rindes schmarotzende Gehirnblasen— 
wurm ist die Ursache der Drehkrankheit und bildet den Jugendzustand eines Hundebandwurms (Taenia 
coenurus). Der auch Drehblasenwurm oder Gehirnquese genannte Schmarotzer ist von rundlicher oder 
länglicher Gestalt und wechselnder Größe (hirseforn= bis hühnereigroß). 
Auf Drehkrankheit ist namentlich zu achten bei Schafen und Ziegen (§ 8). Auf die Fleisch- 
beschau findet die Bemerkung zu Nr. 24 (Hülsenwurm) sinngemäße Anwendung. 
27. Die Lungenwürmer. 
In den Lungen, besonders der Schafe und Schweine, leben verschiedene Arten von Rund- 
würmern, welche sich in den Luftröhrenästen aufhalten und schwere Luftröhrenentzündungen und Lungen- 
entzündungen verursachen können. Diese Schmarotzer sind ziemlich lang (30 bis 80 mm), fadenförmig 
und sehen weiß aus. In der Schaflunge schmarotzt häufig auch ein Rundwurm, welcher sehr dünn, 
etwa so dick wie ein menschliches Haar ist, und graue, gelbliche oder grünliche Knoten, etwa von Hirse- 
korn= bis Erbsengröße, und größere Entzündungsherde hervorruft. 
Auf die Fleischbeschau findet die Bemerkung zu Nr. 24 (Hülsenwurm) sinngemäße Anwendung.
	        
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