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5. Handels= und Gewerbewesen.
VHekanutmachung,
betreffend die Anerkennung ausländischer Prüfungszeichen für Handfeuerwaffen
im Deutschen Reiche.
Nachdem der Bundesrat beschlossen hat, die veränderten Prüfungszeichen der Birminghamer
Prüfungsstelle für Handfeuerwaffen auf Grund von §& 6 Abs. 2 des Gesetzes vom 19. Mai 1891
(Reichs-Gesetzbl. S. 109) als den inländischen gleichwertig anzuerkennen, werden in Abänderung der
Bekanntmachung vom 30. Juni 1894 (Zentralblatt S. 350 ff.) Abschnitt II die Zeichen der von dieser
englischen Anstalt geprüften, in Deutschland zugelassenen Handfeuerwaffen nachstehend bekannt gemacht.
Es tragen Handfeuerwaffen, welche von der Prüfungsstelle (Proof House) in Birmingham
geprüft sind, folgende Zeichen:
1. 2 4 5
r r
P V c m
Einläufige Vorderlader-Jagdflinten müssen die Zeichen 2 und 3 auf dem Laufe und das
Zeichen 3 auf der Schwanzschraube tragen.
Doppelläufige Vorderlader-Jagdflinten sowie einläufige und doppelläufige Vorderlader-Büchsen
müssen die Zeichen 1, 2 und 3 auf dem Laufe und das Zeichen 3 auf der Schwanzschraube, oder
nur das Zeichen 4 auf dem Laufe und auf der Schwanzschraube tragen.
Hinterlader-Gewehre müssen die Zeichen 1, 2 und 3 auf dem Laufe und das Zeichen 3 auf
der Hinterladungsvorrichtung tragen. In gewissen Fällen können einläufige Hinterlader-Gewehre nur
das Zeichen 4 auf dem Laufe und auf der Hinterladungsvorrichtung tragen.
Läufe mit Würgebohrung müssen außerdem das Wort „Choke“ und wenn sie in dem mit
Würgebohrung versehenen Teile gezogen sind, das Zeichen „R Choke“ tragen.
Expreßbüchsen müssen außerdem auf dem Laufe die Abkürzung „Ex“ und davor das Dezimal-
maß der Patrone tragen.
Gewehre, die für den Gebrauch, mit Nitropulvern als Ladung geprüft sind, tragen auf dem
Laufe, außer den auf sie anwendbaren obenerwähnten Zeichen, das Zeichen 5.
Revolver müssen die Zeichen 2 und 3 auf der drehbaren Kammerwalze und auf dem Laufe
und das Zeichen 3 auf dem Hauptteile tragen. Repetier-Pistolen müssen die Zeichen 2 und 3 auf
dem Laufe und das Zeichen 3 auf dem Mechanismus tragen.
Alle diese Zeichen kommen in verschiedenen Größen vor.
Berlin, den 20. März 1909.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: Caspar.
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