Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Siebenunddreißigster Jahrgang. 1909. (37)

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Anleitung zum Gebrunche. 
Die Abfindungsanmelbung nach diesem Muster ist für die nach der Stoffmenge abgefundenen Brennereien 
und Stofuuntd bestimmt; sie ist der Hebestelle spätestens drei Tage vor Beginn des anzumeldenden Betriebs in doppeller 
Ausfertigung ne. Als Beginn des Betriebs gilt der Beginn des ersten Materialabtriebs. 
Der Betrieb kann für beltebt e Zeitabschnitte innerhalb eines Monats, im Falle des § 278 Abs. 2 der 
Brennereior — innehalk eines Vierteljahrs t fürt werden; auf den Betrieb in verschiedenen Monaten bzw. Biertel- 
jahren dan eine Absindungsanmeldung rueliah trecken. 
Werden beim Einstellen des 4 im Anfang eines Monats nur noch Feinbrände vorgenommen, so find 
diese in der Absindungsanmelbung für den vorh'rgehenden Zeitabschnitt anzumelden. 
• 2 t (Stoffbesitzer) hat die Anmeldung auf Seite 1 auszufüllen und zu unterschreiben. 
gepter- haben auf Seite 1 in der Spalte 5 anzugeben, welche Brennerei sie benutzen wollen; sofern nicht 
d6 n 2 men zuläßt, bleiben sie für das Betriebsjahr an die Brennerei gebunden, die sie bei dem erstmaligen 
etriebe benutzt 
6. Bei Verarbeilung von Gemischen aus verschiedenen Materialgattungen sind die einzelnen Pstendtele der 
Mischung der Gattung nach anzumelden, 452. in Fällen der Verarbeitung von „anderen Weintrebern O. 5294), 
auch der etwaige Zusatz von kngereen eintrebern, Weintrebern aus südländischen Trauben, Korint . Nofinen, 
Rückständen der Rofinenweinbereltung oder von Zucker, Zuckerwasser oder alkoholhaltigen Stoffen. Soweit möglich, find 
auch die W der einzelnen Bildlai der Mischung anzumelden. 
Könmen die Materialmengen nicht angegeben werden, so ist die Spalte 4 unausgefüllt zu lassen und in 
der Eepalte 6 die amntiche Aufnahme der Materialvorräte zu beantragen 
8. Sollen innerhalb der in der Spalte 1 angemeldeten aberiebezeit oder im Anschluß daran Lutterabtriebe 
erfolgen, so ist in der Spalte 6 anzugeben, an welchen Tagen und auf welchem Brenngeräte diese Abtriebe statt- 
studen werden. 
9. Unterliegt das zum Abtrieb bestimmte Material der Materialüberwachung, so ist in der Spalte 6 auf die 
Rummer der Materialanmeldung zu verweisen und, wenn nicht der anze Vorrat zum Abtrieb angemeldet wird, die 
Nummer rt ene anzugeben, deren Inhalt verwendet werden so 
ebestelle hat bei Prüfung der Abfindungsanmeldung —-t Mängel zu berichtigen. Escheint 
die rn 82 t angängig, so ist die iem lhe dem Anmeldenden zur Neuaufstellung zurückzugeben. 
at eine amtliche Aufnahme der Materialvorräte stattgesunden (ogl. Nr. 7), so ist das Ergebnis auf Seite 2. 
unter II * Aussichtsbeamten einzutragen und vom Anmeldenden schriftlich anzuerkennen. 
Der E *"* EStoffbehlger) hat die festgestellte Abfindungsanmeldung vor Beginn des engemneldeten 
d ewahrung d ennereibel Legbeiit bestimmten Behälme auszulegen sowie sauber un 
He t uu er ahalkk Der Verlust zundn be Beschädigung der Abßindungsanmeldung, die ihre Weiterbenutzung Findert, 
ist der re oder dem Aufsichtsbeamten unverzüglich anzuzeige 
Die Absindungsanmeldung ist binnen fünf Tagen — Ablauf der Frist, für die sie gilt, an die Hebestelle- 
zuruculiesten.
	        
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