Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Siebenunddreißigster Jahrgang. 1909. (37)

— 1086 — 
Muster 44. 
Stenerhebebezirk (B. O. J 617# ) 
Zusammenstellung der Alkoholerzengung 
der Obstbrennereien, der den Obstbrennereien gleichgestellten Brennereien und 
der Stoffbesitzer. 
  
Kontingentsabschnitt, umfassend die Betriebsjahre 19.— bis einschließlich 19 
  
Daß in diese Zusammenstellung alle hierher gehörigen Brennereien und alle Stoffbesitzer richtig 
aufgenommen worden sind, wird bescheinigt. 
Tuleitung zum Gebrauche. 
1. In der Zusammenstellung sind besondere Abteilungen einzurichten für: 
A. Obstbrennereien (B. O. § 7 Abs. 1), denen ein Kontingent überhaupt nicht oder nur in Höhe von 10 hl 
Alkohol zugewiesen ist: 
B. Obsibrennereien, deren Kontingent mehr als 10 bl Alkohol beträgt; 
C. Brennereien, die den Obstbrennereien gleichgestellt sfind (B. D. 87 Abs. 2) und denen ein Kontingent 
überhaupt nicht oder nur in Höhe von 10 hl Alkohol zugewiesen ist; 
D. Stoffbesitzer (B. O. S8b). 
Nach Bedarf sind in den Abteilungen besondere Abschnilte zu bilden für: 
1. Brennereien (Stoffbesitzer), welche die Anwendung des ermäßigten Verbrauchsabgabensatzes (B. O. §5 309.) 
beansprucht haben: 
2. Brennereien (Stoffbesitzer), welche nicht Branntwein zum ermäßigten Verbrauchsabgabensatze her- 
stellen wollen. 
2. Zu Beginn des ersten Betriebsjahrs des Kontingentsabschnitts sind von der Hebestelle in zwei Ausfertigungen 
der Zusammenstellung sämtliche hierher gehörige Brennereien des Bezirkes und sämtliche Stoffbesitzer, von denen ange- 
nommen werden kann, daß sie auch in dem laufenden Kontingentsabschnitt auf einer entliehenen Brennvorrichtung unter 
Vorseung auf Seite 4 des Musters.
	        
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