Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Siebenunddreißigster Jahrgang. 1909. (37)

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c) ob die Brennerei schon vor dem 1. April 1887 bestanden hat oder ob sie später, 
aber vor dem 1. Oktober 1908 entstanden ist und bis zum 30. September 1909 
der Abfindung unterlegen hat (B. O. §§ 71 und 712); 
h über die Bestellung eines strafrechtlich verantwortlichen Brennereileiters (G. B. § 33); 
g) ũber den Eintritt eines Besitzwechsels. 
Zu Muster 13. 
iäe Nr. 5 der Anleitung zum Gebrauche ist statt „§ 103“ zu setzen: „§5 92 Abs. 2“ und am 
Schlusse 2 5 
„Soll in diesem Falle der Brennereibetrieb auf mehr als drei Tage eingestellt oder soll 
eine betriebslose Zwischenzeit von geringerer Dauer zu einer mehr als dreitägigen Pause 
ausgedehnt werden, so hat der Brennereibesitzer dies alsbald dem Oberkontrolleur anzuzeigen“. 
Das Muster 14 fällt weg. 
Zu Muster 15. 
Die Spalten 6 und 7 fallen weg; die Spalte 8 erhält die Nummer 6. 
°Zu Mnster 18. 
In der Spalte 9 ist statt „Branntweinsteuer“ zu setzen: „Branntwei hsabg 
Zu Muster 20. 
Auf der Vorderseite ist statt „Branntweinsteuer aller Art“ zu setzen: „Branntweinverbrauchs- 
abgabe und auf Betriebsauflage“. 
Zu Musster 23a. 
Zu setzen ist: 
a) statt „Verbrauchsabgabensatze von 70 Pfennig“ in Nr. 6 der Anleitung zum Gebrauche 
„höheren Verbrauchsabgabensatz“; 
h) statt „Maischbottichsteuer und Brennsteuer- in den Spalten 3 und 4 „Betriebsauflage“. 
Zu Mnster 23b. 
äti enicht gestundete Maischbottichsteuer“ 
v n Aufrechnungsbestätigung ist statt „Brennsteuer" zu setzen 
„Betriebsauflage“. 
Zu Muster 31. 
a) In der Anleitung zum Gebrauche ist der Eingang der Nummer 3 zu fassen: „Bei den 
Brennereien, die auf die Mindestmenge des zur Abfertigung vorzuführenden. Alkohols ab. 
gefunden sind oder die den erzeugten Branntwein .. und in Nr. 4 fallen die Worte „und 
des Zuschlags“ weg; 
b) in den Spalten 6 und 7 ist statt „b) der Zuschlag, c) die Maischbottichsteuer“ zu setzen: 
a„b) die Betriebsauflage“. 
Zu Muster 45. 
Auf der ersten Seite ist in der Erklärung des Brennereibesitzers und in Nr. 1 der Anleitung 
zum Gebrauche statt „Materialbesitzer“ zu setzen: „Stoffbesitzer".
	        
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