Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Siebenunddreißigster Jahrgang. 1909. (37)

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Mischbarkeit mit Wasser. Wie beim Holzgeiste. 
Wassergehalt. 20 cem Pyridinbasen und 20 cem Natronlauge von 1/,0 Dichte werden 
mittels einer Pipette in den zur Abscheidung des Azetons aus dem Holzgeiste (vgl. I 4a) vor- 
geschriebenen Standzylinder gebracht und durchgeschüttelt. Nach dem Absetzen soll die entstehende 
obere Schicht mindestens 18,5 cem betragen. ## Zweifelsfällen ist das Gemisch vor dem Ab- 
lesen auf 15 Grad abzukühlen. “ 
Titration. 10 cem Pyridinbasen werden in einen Kolben von 100 ccm Raumgehalt, der 
etwa zur Hälfte bis drei Viertel mit Wasser gefüllt ist, gegeben. Die Mischung wird umge- 
schwenkt, mit Wasser bis zur Marke aufgefüllt und gut durchgeschüttelt. Von dieser Mischung 
werden alsdann 10 cem mit Normal. Schwefelsäure titriert, bis ein Tropfen der Mischung auf 
Kongopapier einen deutlichen blauen Rand hervorruft, der alsbald wieder verschwindet. Es 
sollen nicht weniger als 9, cem der Säurelösung bis zum Eintritte dieser Reaktion ver- 
braucht sein. 
Zur Herstellung des Kongopapiers wird Filtrierpapier durch eine Lösung von 1 g Kongorot 
in 1 Liter Wasser gezogen und getrocknet. 
III. Lavenbelöl. 
. Farbe und Geruch. Die Farbe des Lavendelöls soll die des Holzgeistes sein. Das Ol soll 
den eigenartigen Geruch der Lavendelblüten haben. 
. Dichte. Die Dichte des Lavendelöls soll bei 15 Grad zwischen 0,##8 und O, liegen. 
Löslichkeit in Branntwein. 10 cem Lavendelöl sollen sich bei 20 Grad in 30 cem Brannt- 
wein von 63 Gewichtsprozent klar lösen. 
IV. Nosmarinäl. 
. Farbe und Geruch. Die Farbe des Rosmarinöls soll die des Holzgeistes, der Geruch soll. 
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mpferartig sein. 
Dichte. Die Dichte des Rosmarinöls soll bei 15 Grad zwischen 0,#%5 und O, ↄꝛo liegen. 
Löslichkeit in Branntwein. 10 cem Rosmarinöl sollen sich bei 20 Grad in 100 cem 
Branntwein von 73,5 Gewichtsprozent klar lösen. 
V. Kristallviolettlösung. 
Kristallviolettlösung soll eine Auflösung von Kristallviolett (salzsaurem Hexamethylpararosanilin) 
in Branntwein von mindestens 85/,6 Gewichtsprozent sein; die Verwendung von vergälltem Branntwein 
ist zulässig. In 1 Liter der Lösung sollen mindestens O# g des Farbstoffs enthalten sein. 
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Verdampfungsrückstand. Werden 100 cem der Lösung auf dem Wasserbade in einem 
Wägegläschen von etwa 125 cem Raumgehalt verdampft, so soll der bei 100 Grad getrocknete 
Rückstand nicht weniger als 40 und nicht mehr als 50 mg betragen. 
Farbstärke. Wird Kristallviolettlösung mit Wasser auf die vierhundertfache Raummenge ver- 
dünnt, so soll diese Verdünnung klar und nicht weniger tief gefärbt sein, als eine Lösung von 
0,0% eines zuverlässig reinen Musters von Kristallviolett in 100 cem Branntwein von 
mindestens 85,6 Gewichtsprozent, welche ebenfalls mit Wasser auf die vierhundertfache Raum- 
menge verdünnt ist. 
VI. Schellacklösung. 
10 g der Lösung sollen mindestens 3,, 8 Schellack hinterlassen, nachdem ihre Verdunstung auf 
dem Wasserbade vorgenommen und der eingedampfte Rückstand im Trockenschranke eine halbe Stunde 
lang einer Wärme von 100 bis 105 Grad ausgesetzt worden ist. 
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