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. Siedepunkt. Werden 100 cem Methylalkohol in der für den Holzgeist vorgeschriebenen Weise
destilliert, so sollen bis 63 Grad nicht mehr als 2 com, bis 67 Grad mindestens 90 cem über-
gegongen sein. Der Einfluß des Barometerstandes ist wie bei dem Holzgeist in Anrechnung
zu bringen.
Löslichkeit in Wasser und in Natronlauge. 20 cem Methylalkohol sollen sich mit 40 cem
Wasser und mit 40 cem Natronlauge von 1,6 Dichte zu je einer klaren Flüssigkeit mischen.
XVII. Rizinnsöl.
Außere Beschaffenheit. Das Rizinusöl soll ein bei Zimmerwärme zähflüssiges, hellgelb-
liches fettes Ol sein.
Löslichkeit in Branntwein. 5 g Rizinusöl sollen sich bei 15 bis 20 Grad in 15 g Brannt-
wein von 86 Gewichtsprozent klar lösen.
. Gehalt an freier Säure. Werden 5 g Rizinusöl in 25 cem Branntwein von mindestens
80 Gewichtsprozent gelöst und mit einigen Tropfen Phenolphtaleknlösung versetzt, so sollen zur
Rotfärbung der Lösung nicht mehr als 5 cem Zehntel-Normal-Kalilange nötig sein.
XVIII. Natronlauge.
Außere Beschaffenheit. Die Natronlauge soll eine farblose oder gelbliche Flüssigkeit sein.
Dichte. Die Dichte der Natronlauge bei 15 Grad soll nicht weniger als 1,57 (38 Grad
Beaum) und nicht mehr als 1,3 (40 Grad Beaumo) betragen.
Titration. 20 cem Natronlauge werden mit Wasser auf 1 Liter verdünnt. Von dieser
Lösung werden 50 cem entnommen und mit einigen Tropfen Phenolphtaleknlösung versetzt. Die
hierdurch rot gefärbte Flüssigkeit soll durch Zusatz von 10 cem Normal-Schwefelsäure noch nicht
entfärbt werden.
XIX. Kalilauge.
Außere Beschaffenheit. Wie bei Natronlauge.
Dichte. Die Dichte der Kalilauge bei 15 Grad soll nicht weniger als 1168 (46 Grad Beaume)
etragen.
Titration. Wie bei Natronlauge, jedoch sollen zur Entfärbung der durch Phenolphtaleln=
lösung rot gefärbten Flüssigkeit nicht weniger als 10 und nicht mehr als 13 cem Normal-
Schwefelsäure verbraucht werden.