Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Siebenunddreißigster Jahrgang. 1909. (37)

Muster S 
—. 
Beugnis 
der 
Prüfungskommission in 
über die 
aanctr Wiederholung der zahnärztlichen Vorprüfung seitens des Studierenden der 
Shnheilkunde 
Dem Studierenden der Zahnheilkunde 
ist bei der mit ihm abgehaltenen 
aus 
Vorprũfun ersten zweiten l(#e früheren 
prufung Kieber. Vider- nrennate 
holungs- holungs- 
prüfung prüfung 
am . am. am 
ausweislich des beigefügten Zeugnisses (oder bei 
zweiter Wiederholung: der beigefügten Zeugnisse) 
1. in der Anatomie die Zensur: 
2. Physiologie " l 
3.4 
4. 
Phsit. . 
Chemie. .....- 
'" Zahaeriahknudc .. -: 
Isomtt de Gesamtzensur ierteilt worden. 
(Falls der Studierende eine fernere Wiederholungsprüfung abzulegen hat, unter Fortfall 
darf frühestens 
von : Die Prüfung in 
nach wiederholt werden, jedoch hat die Meldung 
zur Wiederholungsprüfung spätestens bis zum zu erfolgen.) 
, den n 19 
Der Vorsitzende der Prüfungskommission. 
(Name.) 
(Siegel der 
Prüsungskommission.) 
anzuhesicn.)
	        
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