4 104 —
1 skandinavische Krone 1,1 Mark,
1 alter Goldrubel 3, —
1 Rubel 1 — 2
1 alter Kreditrubel / Ü8Ö(.W „ie "
1 türkischer Piaster . ... -0,ts-
lPeso(Gold). = 4,00
1 D Dollar . 4, il
1 alter sedentscer Goldyen . . — 4,20 -
1 japanischer . -2,1o-
1 eusschoßtatrikaricthe oder indijche Rupie . -1,u-
ltnexlkamscherGolddollar. . -2,to-
Zu 88 13 und 14 des Geseges.
Art und Vertrieb der Stempelzeichen.
82.
Zum Zwecke der Entrichtung der Abgabe werden Stempelmarken über O,10; O,20; 0, 0; O0;
0/; 1; 1,50; 2; 2,,0; 3; 3,50; 4; 4,50; 5; 10; 15; 20; 25; 30 und 50 Mark und' gestempelte WMechsel-
vorbrucke über d, 10 Mark ausgegeben. Die Verwendung aus solchen Vordrucken entfernter Stempel-
zeichen wird als eine Entrichtung der Abgabe nicht angesehen.
Die Marken haben die Horm eines liegenden Rechtecks. Im Betrage von 0),o bis 0,,0 Mark
sind sie in grüner, im Betrage von 1 bis 5 Mark in blauer Farbe hergestellt. In der linken oberen
Ecke dieser Marken befindet sich ein Schild mit dem Reichsadler, von welchem sich nach rechts ein in
zwei Enden auslaufendes Band mit der Inschrift „Deutscher Wechsel-Stempel“ zieht. Die Marken
im Betrage von 10 bis 50 Mark sind in grüner und roter Farbe hergestellt; sie sind mit dem Reichs-
adler und über dem letzteren sowie mehrfach am Rande mit der erwähnten Inschrift versehen. Außer
der in schwarzer rde hergestellten Beseichnun des Steuerbetrags und der entsprechenden Wechsel-
summe enthalten sämtliche Marken den Vordruck „den“ zur Anbringung des Entwertungsvermerkes
gleichfall, in schwarzer Farbe.
Die Wechselvordrucke tragen einen mit Verzierungen umgebenen Stempel in grüner Farbe,
welcher, abgesehen von tdem fehlenden Vordruck für den Entwertungsvermerk, dem Muster der Wechsel-
stempelmarken entspricht
83.
Der Vertrieb der Wechselstempelmarken und gestempelten Vordruck erfolgt durch die Post-
anstalten. Wechselstempelmarken zum Werte von 10, 20 und 30 Pfennig werden bei allen Postämtern
und bei denjenigen sonstigen Poftkellen, bei welchen sich ein Bedürfnis beerfür herausstellt, verkauft.
Die Verkaufsstellen für her stempelmarken von höherem Werte und für gestempelte Vordrucke
werden nach den örtlichen Verhältnissen bestimmt und zur öffentlichen Kenntnis gebracht.
Entwertung der Martuen.
8 4.
Die Marken sind auf der Rückseite der Urkunde und zwar, wenn die Rückseite noch unbe-
schrieben ist, unmittelbar an einem Rande dieser Seite, andernfalls unmittelbar unter dem letzten
Vermerk Indossament usw.) auf einer mit Buchstaben oder Ziffern nicht beschriebenen oder bedruckten
Stelle ausuneben,
Es ist gestattet, zur Entrichtung der Abgabe mehrere, zusammen den erforderlichen Betrag
darstellende. Wehelstempamarken zu verwenden. Ferner ist es zulässig, bei Ausstellung des Wechsels
auf einem gestempelten Vordruck den an dem vollen gesetzlichen etrage der Abgabe etwa noch
fehlenden Teil durch vorschriftsmäßig auf der Rückseite zu verwendende Stempelmarken zu ergänzen.
immen zur Entrichtung der Abgabe mehrere Marken zur Verwendung, so sind sie an dem
ewählten Rande zunächst nebeneinander aufzukleben, reicht der hierzu zur Verfügung stehende
si aelstucht mehr aus, so sind die weiteren Marken ummittelbar unter den bereits angebrachten