Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Siebenunddreißigster Jahrgang. 1909. (37)

— 1241 — 
(E. D. 8 91.) 
Essigsäure- Ankaufserlaubnisschein. 
Nr. 
(Gültig für das Kalenderjahr 19 ) 
  
Dee.a ............................................................ ,..................................................... . 
in......................................................... wird unter Vorbehalt des Widerrufs die Erlaubnis erteilt, im Kalender- 
jahre 19. unversteuerte, zu Genußzwecken geeignete Essigsäure bis zur Gesamtmenge von In8. 
in Buchstaben: PKilogramm wasserfreier Essigsäure bei Essigsäure- 
fabrikanten oder Zwischenhändlern, denen der Verkauf von der Steuerbehörde gestattet ist, anzukaufen. 
Die Erlaubnis ist an folgende Bedingungen geknüpft: 
1. 
2 
Der Ankaufserlaubnisschein ist nicht übertragbar und geht deshalb auf einen etwaigen 
Geschäftsnachfolger nicht über. 
. Der Käufer hat bei jedem Ankauf von Esgäure dem Verkäufer den Ankaufserlaubnisschein 
vorzulegen, damit dieser die gekaufte Menge nach Reingewicht und Stärke unter Bei- 
fügung seines Namens und des Tages darauf vermerkt. Beim Bezug in Eisenbahn- 
Topfwagen hat der Käufer die nach der Entnahme der Essigsäure in den Behältern 
verbliebene Menge oder die festgestellte Mehrmenge auf dem Ankaufserlaubnisschein 
unter Beifügung seines Namens zu vermerken und diesen dem Verkäufer zur schriftlichen 
Anerkennung der Gintragung zu übersenden. Außer dieser Zeit ist der Ankaufserlaubnisschein 
zur Einficht der Beamten bereit zu halten. 
3. Die Essigsäure darf nur zu 
..................................................... verwendet werden. 
4. über den Zu= und Abgang von Essigsäure hat der Käufer ein Essigsäure-Kontrollbuch 
nach dem vorgeschriebenen Muster zu führen. 
5. Der Ankaufserlaubnisschein ist dem Antrag auf Erteilung eines neuen Erlaubnisscheins 
beizufügen, spätestens aber am achten Tage nach Ablauf seiner Gültigkeitsfrist an das 
unterzeichnete Hauptamt zurückzugeben. 
. den ien 19 
Haupt amt. 
(Stempel.) (Unterschrift.) 
180
	        
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