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4. Zoll-- und Steuerwesen.
Vom 1. September 1909 ab ist an Stelle des in den Landesdienst zurückberufenen Königlich Bayerischen
Oberregierungsrats Eckhard der Königlich Bayerische Oberregierungsrat Kammerer mit der Wahr-
nehmung der Geschäfte des Reichsbevollmächtigten für Zölle und Steuern, soweit die Erbschaftssteuer
in Betracht kommt, für den Verwaltungsbereich der Königlich Preußischen Oberzolldirektionen zu
Berlin und Breslau sowie der Königlich Sächsischen Zoll- und Steuerdirektion zu Dresden mit
dem Wohnsitz in Berlin beauftragt worden.
5. Polizeiwesen.
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete.
& Hame und Stand Alter und Heimat Behörde, welche die Datum
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er A#fung.
der Ausgewiesenen. 6 beschlossen hat beschlusses.
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a) Auf Grund des § 39 des Strafgesetzbuchs.
1 Anton Dombrows-etwa 30 Jahre alt, geboren zu Kosz-schwerer Diebstahl'Königlich Preußischer 29. Jumü 1909.
ki, Arbeiter, celntka, Nußland, russischer Staats-(1 Jahr 6 Monate Reglerungspräsident zu
angehöriger, Zuchthaus, laut Er]Bromberg,
enntnis vom 7. He-
bruar 1908),
b) Auf Grund des § 362 des Strafgesetzbuchs.
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Josef Altmann,
Tischler,
September
180.
Franz Czeika,
binder,
4 Juli 1909.
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Fintan Groß,
Schneider,
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Ignatz Milzarek, . 1909.
Arbeiter,
*7 Franz Nuß-
baumer, Tage-
ner,