4. Zählwerk.
5. Umschluß-
kappe, Zimksturz,
Untersatz.
6. llberlauf-
kästchen.
7. Filter und
Vorlage.
II. Aufstellung.
1. Versendung.
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(2) Der Probensammler E ist zwischen der Trommel und der Vorderwand des Troges C an-
gebracht. Er wird durch einen in den Abbildungen nicht sichtbaren Klappdeckel verschlossen. Da
sein Boden geneigt ist, kann die angesammelte Flüssigkeit vollständig abgelassen werden. Dies
geschieht durch den außerhalb des Troges angebrachten Hahn à (Abbildung 8), der in dem sonst
durch einen Kork verschlossen zu haltenden Rohre seine Fortsetzung findet. Hat dieses Rohr
die in der Abbildung dargestellte Lage, so ist der Hahn geschlossen, wird es dagegen umgelegt,
so öffnet sich der Hahn und die im Sammler P enthaltene Flüssigkeit läuft durch das Rohr # ab.
(3) Um die unbefugte Entleerung des Sammlers P zu verhüten, ist über den Hahn eine
Schutzkappe geschoben, durch die zwei in den Hahnkörper eingesetzte, oben gelochte Stifte ragen.
Wird durch die beiden Löcher eine Schnur gezogen und verbleit, so kann die Kappe ohne Ent-
fernung des Bleies nicht abgenommen werden. Die Kappe trägt zugleich einen nach oben ge-
bogenen Arm, der das Rohr 7 in der in Abbildung 8 dargestellten Lage festhält.
(4) Der Probensammler hat einen Raumgehalt von etwa 2,, Liter und vermag die Proben
von etwa 6500 Liter Branntwein aufzunehmen.
(5) Für einzelne Brennereien mit umfangreichem Betriebe kann an der Vorderwand des
Troges ein zweiter Probensammler mit einem Raumgehalte von etwa 4,7 Liter angebracht werden.
Die Probensammler können dann die Proben von etwa 19 000 Liter Branntwein aufnehmen.
(6) Um festzustellen, ob die abgesonderten Proben eine unzulässige Erwärmung erfahren
haben, wird in jeden Probensammler ein Maximumthermometer durch den Klappdeckel eingehängt.
§ 51.
Die Bewegung der Trommel wird durch einen auf ihrer Achse befindlichen Trieb auf
das Zählwerk (Abbildung Sa) übertragen. Das Zählwerk enthält vier Zählscheiben; im
übrigen ist es ebenso eingerichtet wie das Branntweinzählwerk des Alkoholmessers (§ 29). Für
die Ablesung der Zählscheiben gelten die für das Branntweinzählwerk des Alkoholmessers ge-
gebenen Anweisungen.
(52.
ç (1) Die obere Hälfte der Meßtrommel wird von der Umschlußkappe V umgeben, die zur
Ablesung des Zählwerkes einen mit Glas gedeckten Ausschnitt enthält. Mit dem Troge C wird
die Umschlußkappe durch die Bolzen 261 und 262 verbunden.
(4) Der Fuß Fdes gußeisernen Gestells steht auf dem schmiedeeisernen Untersatz U. Auf
diesem ruht zugleich der Zinksturz 2 und wird mit ihm durch die langen Bolzen : und 2 ber-
bunden. Der Zinksturz 2 enthält einen vergitterten Ausschnitt, der unmittelbar vor dem Glas-
einsatze der Kappe liegt. Der Fuß F wird auf dem Untersatz C durch die vier aus dem
Unterbau herausragenden Ankerbolzen 1, 2, 3, 4 gehalten. Im Troge ist ein Uberlaufrohr N.
angebracht, das unmittelbar über dem Untersatz endet und die Flüssigkeit, die sich etwa im Troge
anstaut, auf den Untersatz leitet. '
§53.
Staut sich die Flüssigkeit in dem Troge in dem Maße an, daß sie durch das Uberlaufrohr
nicht vollständig abfließt, so tritt sie in den Probensammler ein und verändert dadurch die Stärke
der darin vorhandenen Probe. Um einen solchen Fall zur Kenntnis der Behörde zu bringen,
ist an der Innenwand des Troges ein Uberlaufkästchen F angebracht. Dieses hat in seinem
Klappdeckel eine Offnung, die etwas höher liegt als die Mündung des Uberlaufrohrs, aber etwas
tiefer als der Rand des Probensammlers, so daß die Flüssigkeit, ehe sie in letzteren tritt, zunächst
das Uberlaufkästchen füllen muß.
. §54.
Filter und Vorlage sind ebenso eingerichtet wie beim Alkoholmesser (5 34).
9 55.
(1) Nach Ausführung der amtlichen Prüfung (6 3) wird der Probenehmer vom Verfertiger
unter Aussicht von Beamten der Kaiserlichen Technischen Prüfungsstelle zur Versendung vor-