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Anlage 3.
(M. O. 9.)
Verhandlung über die Außherbetriebsetzung eines Alkoholmessers.
Verhandelt Baumbach, den 28. April 1910.
Anwesend:
1. der Brennereibesitzer Rübesam,
2. der Oberkontrolleur Hartung,
3. der Steueraufseher Mangold.
Der in der Brennerei des Herrn Rübesam, hier, aufgestellte Alkoholmesser Nr. 6088 ist wegen
Einstellung des Brennereibetriebs außer Betrieb zu setzen.
Zunächst überzeugte man sich von der Unversehrtheit der äußeren Verschlüsse. Sodann wurde
die Vorlage gemäß § 46 der Meßuhrordnung geöffnet, gereinigt und vorschriftsmäßig wieder verschlossen.
Die Ablesung der Zählwerke ergab den Stand des Branntweinzählwerkes zu 136 893½, den
des Alkoholzählwerkes zu 094 675,. Hierauf wurde der Zinksturz abgenommen und die Unversehrtheit
der an den Sicherungsbolzen des Umschlußkastens, an den Scharnierbolzen und an der Flansche des
Einflußrohrs angebrachten fün Bleie festgestellt. Sodann wurde nach Herausnahme der Sicherungs-
bolzen der Kasten geöffnet, der Schwimmer aus dem Gehänge gehakt und aus dem Topfe genommen.
Da seine Beschaffenheit zu Vedenten keinen Anlaß bot, so wurde er nach sorgfältiger Reinigung in
reines Papier gewickelt, in eine Schachtel verpackt und in einer mit trockenem Heu gefüllten Kiste
verwahrt; diese wurde mit Schnur umwunden und verbleit, mit der Aufschrift versehen: „Schwimmer
9089 zum Alkoholmesser Nr. 6088“ und dem Brennereibesitzer. zur Aufbewahrung an einem trockenen
und kühlen Orte übergeben. Nunmehr wurde der Branntwein aus den Sammelzylindern und dem
Topfe in einen Eimer übergeführt, die Flansche des Einflußrohrs gelöst und hierauf der Schwimmer=
topf samt den Rohren gereinigt und trocken ausgewischt. Endlich wischte man die einzelnen Teile der
Mehuhr, insbesondere Blattfeder, Zeiger, Kleeblatt, Alkoholrad, Fallhebel und Bremsfeder gehörig ab.
Die Bremsfeder wurde vorsichtig gereinigt.
Nach Auhängung der Probegewichte für 80 Prozent an die Feder wurde die Trommel langsam
einmal herumgedreht, so daß der noch darin vorhandene Branntwein abfließen konnte; ferner wurde
die Verbindung zwischen Vorlage und Meßuhr wieder hergestellt und letztere vorschriftsmäßig verschlossen
und verbleit. Am Schlusse fand sich der Stand des Branntweinzählwerkes zu 136 913½, der des
Alkoholzählwerkes zu 094 69186.
Der der Vorlage, der Trommel und dem Schwimmertopf entnommene Branntwein enthielt
8,ä Liter Alkohol. Er wurde auf Antrag des Brennereibesitzers durch Ausschüttung in die Dünger-
grube vernichtet.
Der Stand der Zählwerke vor Offnung und nach Wiederverschliehung der Meßuhr wurde im
Mehuhrbuche vermerkt.
Rübesam, Hartung, Mangold,
Brennereibesitzer. Oberkontrolleur. Steueraufseher.