Master 3.
(M. O. 8 10.)
Hanptamtsbezirk
Hebestelle
Ubersicht
über
die Angaben des in der Brennerei d
zu aufgestellten Probenehmers Nr.
für die Zeit vom bis
Betriebsweise der Brennerei:
Auleitung zum Gebrauche.
Zur Betriebsweise der Brennerei ist a gebeen, ob sie mit Hefenerzeugung betrieben wird oder nicht und gegebenen-
falls ob die Hefe nach dem alten — Wiener — Verfahren oder nach dem Wurzeverfahren hergestellt wird, ob das
etwaige Hefenwasser der abzutreibenden Maische zugesetzt wird oder ob es im Unschluß an des Maischabtrieb oder
Hr sich abgetrieben wird.
ie Angaben in den Spalten 1 bis 9 sind bei jeder Branntweinabnahme, die in Spalte 10 bei Wahrnehmung der
t Vorfälle einzutragen
Die Alkoholstärke in den Spalten 3 und 4 kann nach Gewichtsprozenten oder nach Raumprozenten angegeben werden.
Das Zutreffende ist im Vordruck ersichtlich x machen. Bei den Brennereirevisionen haben die Beamten auch auf
die Anzeigen des Alkoholometers in der Vorlage zu achten und ihre Beobachtungen bei der Ausfüllung der Spalten
3 und 4 zu verwerten.
Die Angaben in Spalte 6 sind nach ganzen und zehntel Liter zu machen.
Die Übersicht ist jährlich in der Regel für die Zeit vom 1. September des einen bis zum 31. August des anderen
Jahres zu führen.
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