Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Siebenunddreißigster Jahrgang. 1909. (37)

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Interpunktions- und andere Zeichen: 
Punkt l. 
Semikolon 11 
Komma 1,1 
Doppelpunkt 
- l 
Fragezeichen oder Aufforderung zur ¶Biederholut- 
einer nicht verstandenen UÜbermittlung. "I17| 
———t 
Ausrufungszeichen Hl“sss“s“= 
Apostro. HHiilllleseess. 
Bindestrich oder Strich ..... I--- Mehl-code- 
Bruchstrich . .l!l-00-0 
Klammern (vor und nach den Wörtern). (0! mWe“ 
Anführungszeichen (vor und nach jedem Worte 
2 jeder Stelle, die zwischen Anführungsteichen 
e .. . 
Untetstretchungszetchea (vor und hinter die zu unter- 
streichenden Wörter oder Satzteile zu setzen) 
Anruf (jeder übermittlung voranehend) 
Doppelstrich. .. I 
Verstanden ... 
Irrung 
Schluß der übermittlung (Kreuz 5 
Aufforderung zum Geben .—s 
Warten . .i-ooo 
Aufgearbeitet s"“ 
Um bei der libermittlung von gemischten Johlen jede Verwechselung zu vermeiden, muß dem 
Bruche beim Geben ein Doppelstrich (—) vorhergehen. 
hi 2. Im Verkehr deutscher Funkentelegraphenstationen miteinander treten noch folgende Zeichen 
inzu: 
a — —Ruhezeichen. Es darf nur von öffentlichen Küsten- 
stationen und von dem Schiffe, das die Flagge Seiner Majestät des Kaisers führt, ge- 
geben werden. Auf das Ruhezeichen muß jede Station sofort mit dem Geben aufhören 
und darf erst wieder fortfahren, wenn sie zum Geben ausgefordert wird. 
bl)%%% —. Suchzeichen. Es darf von Schiffen auf hoher See wiederholt 
mit ihren eigenen Namen, welche dem Zeichen folgen müssen, gegeben werden. Es ist 
gegebenenfalls zu beantworten durch „hier“ mit folgendem Namen. 
8 24. 1. 
gefaßt werden. 
Sind sie an eine funkentelegraphische Station zum Zweck der Weiterbeförderung gerichtet, so 
werden sie von dieser Station nicht übersetzt. 
2. Der Zusatz 
Die Funkentelegramme können mit Hilfe des internationalen Signalbuchs ab- 
„PRB"“ zu dem Rufzeichen bedeutet, daß das Schiff oder die Station, von der der Ruf ausgeht, mit 
der angerufenen Station unter Benutzung des internationalen Signalbuchs zu verkehren wünscht. Die 
Anwendung der Buchstabengruppe I'RB als dienstliche Angabe ist für jeden anderen als den vor- 
bezeichneten Zweck verboten. 
117
	        
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