Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Siebenunddreißigster Jahrgang. 1909. (37)

— 875 — 
Wuster 1. 
Stenerhebebeziek (A. B. 89.) 
Lagerbuch für fertige unversteuerte Zündwaren 
(Fabriklagerbuch) 
des in 
für die Zeit vom 1. Oktober 19 bis 30. September 19 
  
Enthält . Blätter, die mit einer Geführt von 
angesiegelten Schnur durchzogen sind. 
, den ten 19 
  
(Siegel.) 
Auleitung zum Gebranuchr. 
. Das Buch ist in drei Abteilungen zu führen: 
Abteilung 1. Zugang an fertigen unversteuerten Zündwaren, 
Abteilung 2. Abgang an versteuerten Zundwaren, 
Abteilung 3. Abgang an unversteuerten Zündwaren. 
2. In Zugang (Abteilung 1) find die Zündwaren sofort nach ihrer Fertigstellung zu buchen, gleichviel, ob sie in 
das Fabriklager ausgenommen oder ob sie ohne vorherige Lagerung versteuert, auf ein Steuerlager gebracht 
oder unter amtlicher Überwachung ausgeführt werden sollen. 
In Wöteilmg 2 und 3 sind die Jündwaren unmittelbar nach ihrem Ab Lane zu buchen. 
In Abteilung 9 ist in Spalte 8 die Art des Abganges (Ausfuhr, Berbringung auf ein Steuerlager, Ver- 
nichtung unter amtlicher Überwachung, Bernichtung durch Feuer usw.) zu bezeichnen. 
In Abteilung 1 Spalte 8, Abteilung 2 Spalte 7 und Abteilung 3 Spalte 7 ist die Zahl der Zündhölzer usw. 
aul 1000 nach oben abzurunden. 
im Schlusse des Monats September ist das Lagerbuch durch Aufrechnung der Wengenspalten der drei Ab- 
n abzuschließen und durch Absetzung der Schlußsummen der Abteilungen 2 und 3 von der Schlußsumme 
fie Abteilung 1 der Bestand zu berechnen. Dieser Bestand ist in Abteilung 1 des Lagerbuchs für das nächste 
m **½ei Das abgeschlossene Buch ist, nachdem die Richtigkeit der Übertragung von dem Aufsichts- 
beamten in dem neuen Lagerbuche bescheint t worden ist, der Hebestelle einzureichen. 
ei Bestandsaufnahmen innerhalb des Rechnungs sahrs ist das bagerbüch war in den Mengenspalten der 
drei Abteilungen auszurechnen, der Bestand aber nict im Lagerbuche selbst, nodern in der aufzunehmenden 
Verhandlung in der im Abs. 1 bezeichneten Weise zu berechnen. 
— 
rl 
5 
3 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.