Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Achtunddreißigster Jahrgang. 1910. (38)

362. 
363. 
364. 
365. 
366. 
367. 
368. 
369. 
370. 
371. 
372. 
— 167 — 
In dem Stichwort „Stickereien“ ist die Anmerkung zu 1b, wie folgt, zu ändern: 
a) In der dritten Zeile des Absatzes 3 ist hinter „HMaksautsschnitte“ einzuschalten „(auch um Nacken- 
und am Armelautssehlnitt)“. 
b) In Zeile 5/6 daselbst ist statt „Halsausschnitts“ zu setzen „Ausschnitts“. 
In dem Stichwort „Stöcke“ ist einzuschalten: in Ziffer 25 1 hinter „roh,“ „gewaschen oder in 
sonstiger Weise gereinigt,“ und in der Anmerkung zu 2b hinter „rohes,“ „gewaschenes oder in sonstiger 
Weise gereinigtes“. Ferner ist der Anmerkung zu 23 und b daselbst folgende Bestimmung anzusügen: 
„Als Stocklänge sind Längen von 80 bis einschließlich 125 cm anzusehen."“ 
In dem Stichwort „Strumpfbänder“ ist in der ersten Zeile hinter „Strumpfbänder“ einzufügen 
„und Strumpfbänderteile“. 
Das Stichwort „Stuhlrohr“ erhält folgende Fassung: 
„Stuhlrohr s. Rohr usw. (Ziffer 2).“ 
In dem Stichwort „Südfrüchte“ ist in Ziffer 2 einzuschalten: 
à) hinter „Zitronen“ „ Pompelmusen (einschließlich der grape fruits) (“% 
5“ hinter „Granaten“ „„ Custardäpfel“, 
c) hinter „Mangopflaumen“ „Passiflora (Granadillas)“. 
Das Stichwort „Sumpferz“ ist, wie folgt, zu fassen: 
„Sumpferz (Brauneisenstein, natirliches Eisenoxyhd, ein v Eisenerh 6, aud 
au ereitet . 
S. auch Eis enerze. « 
In dem Stichwort „Tafeln“ ist in Ziffer 1b vor „Schildpatt“ einzuschalten „Perlmutter oder“. 
In demselben Stichwort ist der Ziffer 1 am Schlusse folgender Hinweis anzufügen: 
„S. auch die Allgemeine Anmerkung zu Schnitzstoffe usw.“ 
In dem Stichwort „Talk“ ist hinter „Talk“ einzuschalten „(Talkum)“. 
In dem Stichwort „Teer“ ist als Ziffer 2 aufzunehmen: 
„2. Stearinteer S 130 2. 
Die bisherigen Ziffern 2, 3, 4 und 5 erhalten die Bezeichnung als Ziffern 3, 4, 5 und 6. 
In demselben Stichwort ist der künftigen Ziffer 3 folgender Hinweis anzufügen: 
„S. auch die Anmerkung zu Asphaltlack." 
237 frei 
  
  
373. In dem Stichwort „Teller“ erhält die Ziffer 2 folgende Fassung: 
374. 
375. 
376. 
„2. eiserne, s. Eisenwaren (Ziffer 1 und 2b), Hausgeräte und Küchengeräte.“ 
Das Stichwort „Tiekholz“ ist, wie folgt, zu fassen: 
„Tiekholz (Teakholz, ostindisches Eichenholz) s. Holz (Ziffer 9)." 
Das Stichwort „Toneisenstein“ erhält folgende Fassung: 
„Toneisenstein, roter (Rötel, Roteisenstein, natürliches Eisenoxyd, ein 
Eisenerz) und anderer (Spateisenstein, ein Eisenerz), auch aufbereitet237 
S. auch Eisenerze. 
—, roter, als Farberde gemahlen (sogenannte rote Kreide), s. Erdfarben 
und Farbenstifte." 
Dem Stichwort „Tonpinnen“ ist folgende Fassung zu geben: 
„Tonupinnen (Brennstützen, Trennstücke, Stifte, stilts, Dreispitze und der- 
gleichen) aus Ton oder toniger Masse, unglasiert oder glasiert 
frei 
  
2 
v 1,60“. 
725 
  
 
	        
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