Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Achtunddreißigster Jahrgang. 1910. (38)

403. 
404. 
405. 
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408. 
409. 
410.— 
411. 
412. 
413. 
414. 
415. 
— 170 — 
In dem Stichwort „Zahnstocher“ ist in Ziffer 4 vor „Schildpatt“ einzufügen „Perlmutter oder“. 
Hinter dem Stichwort „Zeichenschiefer“ ist als neues Stichwort aufzunehmen: 
„Zeichenvorlagen s. Musterblätter.“ 
In dem Stichwort „Zellhorn“ ist am Schlusse vor der Anmerkung folgender Hinweis einzuschalten: 
„S. auch die Allgemeine Anmerkung zu Schnitzstoffe usw.“" 
In dem Stichwort „Zellhornwaren“ ist in der letzten Zeile des zweiten Absatzes der Anmerkung 
hinter „Schreibmaschinen“ einzufügen „oder Rechenmaschinen“. 
Das Stichwort „Zentrifugen“ erhält folgende Fassung: 
„Zentrifugen (Zentrifugalmaschinen, Schleudermaschinen) s. Maschinen (Ziffer 9 und 14).“ 
In dem Stichwort „Zigarettenblättchen“ ist in Ziffer 2à 1 hinter „versehen“ und in Ziffer 23 2 
hinter „unbedruckt“ je einzufügen: „„nicht gummiert“. JFerner ist hinter Ziffer 2aà 2 folgende Be- 
stimmung als Ziffer 2à 3 einzuschalten: 
„3. gummiert, neben der inneren Abgabe 664 12. 
In dem Stichwort „Zigarettenpapier“ ist in Ziffer 2a hinter „versehen“ und in Ziffer 2b hinter 
„unbedruckt“ je einzufügen: „„nicht gummiert“. Ferner ist hinter Ziffer 25 folgende Bestimmung 
als Ziffer 2 einzuschalten: 
q½c) gummiert, neben der inneren Abgabe . . .I664I12«. 
Hinter dem Stichwort „Zirkel“ sind als neue Stichworte aufzunehmen: 
„Zirkon (Hyazinth) s. Halbedelsteine usw. 
Zirkonmineral, auch gebrannt, geschlämmt, gemahlen oder gereinit 236 frei“. 
Dem Stichwort „Zündbänder“ ist folgender Hinweis anzufügen: 
„S. dagegen Zündstreifen."“ 
Hinter dem Stichwort „Zündstoffe“ ist folgendes neue Stichwort aufzunehmen: 
„Zündstreifen aus Papier, wie Zündstäbchen.“ 
In dem Stichwort „Zündwaren“ ist in Ziffer 1 hinter „Zündstäbchen," einzuschalten „Zündstreifen,“. 
Ferner ist daselbst am Schlusse der Ziffer 3 der Hinweis anzufügen: 
„S. auch Feueranzünder.“ 
Dem Stichwort „Zwiebackhonig“ ist folgender neue Absatz anzufügen: 
„ — in luftdicht verschlossenen Behältnissen .. 219 75 
7 60“. 
In dem Stichwort „Zylinder“ ist in der ersten Zeile statt „oder toniger Masse“ zu setzen: „, toniger 
Masse, gebranntem Magnesit oder ähnlichen mineralischen Stoffen“.
	        
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