Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Achtunddreißigster Jahrgang. 1910. (38)

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Ist bei der Prüfung von Auszügen, die als Galläpfel-, Sumach-, Eichenholz= oder 
Kastanienholzauszüge angemeldet sind, die blaue Färbung aufgetreten, so sind weiter die 
folgenden Prüfungen anzustellen. 
I. Galläpfelauszüge, Zumachauszüge, GEichenholzauszüge und MRastanienholzauszüge. 
1. Verhalten gegen Bromwasser. 
. Werden 3 cem der Gerbstofflösung mit 3 cem gesättigten Bromwassers vermischt, 
so bleibt bei Galläpfel-, Sumach-, Eichenholz= oder Kastanienholzauszügen die Lösung 
in der Regel dauernd klar; bei Sumach-, Eichenholz= und Kastanienholzauszügen 
tritt zuweilen eine Trübung auf, aus der sich nach einiger Zeit ein Niederschlag abscheiden 
kann. Dagegen entsteht bei den meisten nicht zollbegünstigten Auszügen bei der Behandlung 
mit Bromwasser sofort in wesentlich größerer Menge als bei den genannten Auszügen ein 
Niederschlag. 1 
2. Verhalten gegen Zinnchlorür-Salzsäure. 
Werden 3 Tropfen der Gerbstofflösung mit 3 cem einer Lösung von 50 g Zinnchlorür 
in 100 g Salzsäure von der Dichte 1,19 vermischt, so tritt bei Galläpfel-, Sumach-, Eichen- 
holz= und Kastanienholzauszügen eine gelbliche oder gelbe — nicht eine rötliche oder rote — 
Färbung auf, welche mindestens 2 Minuten lang bestehen bleibt. 
3. Verhalten gegen konzentrierte Schwefelsäure. 
Wird zu 2 cem konzentrierter Schwefelsäure in einem Porzellanschälchen ein Tropfen 
der Gerbstofflösung gegeben und mit einem Glasstab verrührt, so gibt Sumachauszug 
eine grünlichgelbe, Galläpfelauszug eine rötliche, Eichenholz= und Kastanienholzauszug 
eine grünlichbraune Färbung. Die Färbungen sind innerhalb einer Minute nach dem 
Mischen zu beobachten. 
4. Prüfung durch Ausfärbung auf chromierter Wolle. 
5 8 eines flüssigen oder 2,.5 x# eines festen Auszugs werden mit Wasser zu 250 cem 
gelöst. In diese, in ein siedendes Wasserbad gestellte Lösung wird ein Strang von 38 
weißer Wolle gehängt und darin eine Stunde lang erhitzt. Hierauf wird die Wolle aus- 
gedrückt und in 150 cem einer auf 70° C erwärmten 1 v. H. haltenden Kaliumbichromat- 
lösung eine Viertelstunde lang umhergezogen; danach wird sie ausgewaschen und getrocknet. 
Galläpfel= und Sumachauszüge geben ziemlich helle, grünlichbraune, Eichenholz= und 
Kastanienholzauszüge dunklere, mehr reinbraune Färbungen, welche mit Ausfärbungen der 
entsprechenden reinen Auszüge zu vergleichen sind. 
5. Unterscheidung der Auszüge voneinander. 
Eichenholz= und Kastanienholzauszüge unterscheiden sich von Galläpfel= und Sumach- 
auszügen durch ihr Verhalten bei den Prüfungen nach Al 3 und 4: Galläpfelauszüge 
unterscheiden sich von Sumachauszügen hauptsächlich bei der Prüfung nach Al 3. 
II. Fichtenholzanszüge. 
1. Vorprüfung mit Eisenalaunlösung. 
Hierbei soll eine grünlichbraune Färbung auftreten. 
2. Verhalten gegen Bromwasser. 
Bei der Prüfung nach AIl 1 soll sich sofort ein reichlicher Niederschlag bilden. 
3. Verhalten gegen Zinnchlorür-Salzsäure. 
Bei der Prüfung nach A12 soll innerhalb 2 Minuten eine rötliche bis rote Färbung 
auftreten. 
4. Verhalten gegen konzentrierte Schwefelsäure. 
Bei der Prüfung nach Al 3 soll nach 2 Minuten eine braune — nicht eine rote — 
Färbung entstanden sein.
	        
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