— 196 —
Becker, Meyer & Schauff und Roderberg & Co.; 5. dem Zollamt I Mülheim a. d. Ruhr im Bezirk
des Hauptzollamts Essen, beschränkt auf Sendungen für die Firma Joh. Wilh. von Eicken in Mül-
heim a. d. Ruhr; 6. dem Zollamt 1 Oberhausen im Bezirk des Hauptzollamts Essen, beschränkt auf
Sendungen für den Zigarrenfabrikanten B. Albracht in Oberhausen;
dem Zollamt ! Detmold im Bezirk des Hauptzollamts Lemgo die Befugnis zur Erledigung
von Zollbegleitscheinen I über die für die Firmen „Alb. Lauermann G.m. b. H.“ und „Gebr. Strobel &
Cie.“ zu Detmold eingehenden Waren;
dem Zollamt I Neiße im Bezirk des Hauptzollamts Neustadt O. S. die Befugnis zur Er-
ledigung von Zollbegleitscheinen I über Waren aller Art (mit Ausnahme der im § 2 Ziffer 1 der
Zollstundungsordnung genannten), die für das Kreditlager ohne amtlichen Mitverschluß des Kaufmanns
A. Croce in Neiße eingehen;
dem Hauptzollamt Nordhausen die Befugnis zur Erledigung von Zollbegleitscheinen I über
Gerste, die unter Eisenbahnwagenverschluß eingeht und in der Mühle des Mühlenbesitzers Jerichow in
Crimderode bei Nordhausen zu Futterschrot verarbeitet werden soll;
dem Hauptzollamt Stargard i. Pom. die Befugnis zur Erledigung von Zollbegleitscheinen 1;
dem Zollamt ! Witzenhausen im Bezirk des Hauptzollamts Cassel die Befugnis zur Ausfer-
tigung und Erledigung von Zollbegleitscheinen 1 über Zigaretten.
Die der Zollabfertigungsstelle Wachsbleiche in Lüneburg beigelegten Abfertigungsbefugnisse
sind auf Waren der Nr. 248 des Zolltarifs ausgedehnt worden.
Königreich Bayern.
Die Ubergangsstellen Amerdingen und Rühlingstetten im Bezirk des Hauptzollamts Augsburg
und die Steuerstelle Waging im Bezirk des Hauptzollamts Reichenhall sind aufgehoben worden.
Dem Steueramt Würzburg im Bezirk des Hauptzollamts Nürnberg ist die Befugnis zur
Erledigung von Zündwarenbegleitscheinen erteilt worden.
Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz.
In der Bezeichnung der Amtsstellen sind folgende Anderungen eingetreten:
Die bisherige Steuer= und Zolldirektion führt die Bezeichnung „Oberzolldirektion“;
das bisherige Hauptsteueramt führt die Bezeichnung „Hauptzollamt“; die bisherigen
Steuerämter erhalten die Bezeichnung „Zollamt 1“ die bisherige Steuerrezeptur Schön=
berg erhält die Bezeichnung „Zollamt II4.
Den Zollämtern I1 Neustrelitz und Friedland im Bezirk des Hauptzollamts Neubrandenburg
ist die Befugnis zur Erteilung von Erlaubniskarten für Kraftfahrzeuge nach Nummer 8a des Tarifs
zum Reichsstempelgesetz beigelegt worden.
Herzogtum Anhalt.
Dem Steueramt II Ballenstedt im Bezirk des Hauptsteueramts Dessau ist die Befugnis zur
Erledigung von Zollbegleitscheinen II über unbearbeitete und bearbeitete Tabakblätter erteilt worden.