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Zentralblatt
für das
Deutsche
Reich.
Herausgegeben
Reichsamt des Innern.
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen.
XXXVIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 23. September 1910. Nr. 42.
Inhalt: 1. Konsulatwesen: Ermächtigungen zur Vor- 4. Maß- und Gewichtswesen: Zulassung zweier Formen
nahme von Zivilstandshandlungen Seite 487 von Elektrizitätszählern zur Beglaubigung 489
2. Finanzwesen: Nachweisung von Einnahmen der Reichs-
Post= und Telegraphen- sowie der Reichs-Eisenbahn-
verwaltung für die Zeit vom 1. April 1910 bis zum 6
Schlusse des Monats August 19110 488
3. Justizwesen: Ergänzung des Verzeichnisses der mit
Einziehung von Gerichtskosten betrauten Behörden 7.
(Kassenyn) 488
. Post= und Telegraphenwesen: Erscheinen der Blätter VI
und XX der neu bearbeiteten Post= und Eisenbahn-
karte des Deutschen Reichs 489
.Zoll= und Steuerwesen: Veränderungen in dem Stande
der zur Ausstellung von Untersuchungszeugnissen für
Wein usw. ermächtigten wissenschaftlichen Anstalten 489
Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
Reichsgebtten 490
1. Kon fulatwesen.
Dem bei dem Kaiserlichen Generalkonsulat in Neapel beschäftigten Vizekonsul von Landmann ist
auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 die Ermächtigung erteilt worden, in Vertretung
des Generalkonsuls bürgerlich gültige Eheschließungen zwischen Reichsangehörigen vorzunehmen und
diese Heiraten zu beurkunden.
Dem bei dem Kaiserlichen Konsulat in Zanzibar beschäftigten Dragomanatsaspiranten Waßmuß ist
auf Grund des 9 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit 85 des Gesetzes vom 6. Februar
1875 die Ermächtigung erteilt worden, in Vertretung des Konsuls bürgerlich gültige Eheschließungen
von Reichsangehörigen und Schutzgenossen einschließlich der unter deutschem Schutze befindlichen Schweizer
vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
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