Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Achtunddreißigster Jahrgang. 1910. (38)

—8&ben erhoben 
  
  
Hiervon ab die Maischbottich- 
steuervergütungen 
  
  
  
Maischbottichsteuer 
bottichsteuer 
  
  
  
*) Künftig wegfallend. 
zum Satze 
für das Liter 
Alkohol 
Don 
0,50 M 0,70 4 
  
  
  
  
  
An Verbrauchsabgabe 
wurden erhoben 
bGdüberhaupt 
  
  
  
"„ die Verbrauchsabgaben- 
vergütungen 
  
  
der Betrag der ange- 
rechneten Kontingent- 
o . scheine und aufgerech- 
neten Kontingents- 
werte 
Hiervon ab 
  
  
  
  
uind 8 
  
— — — — — —— —–– — — — — —— – 
Bleibt Reinertrag an Ver- 
brauchsabgabe 
10 
  
An Zuschlag zur Verbrauchs- 
abgabe wurden erhoben 
M 
11 
  
  
Verkehr 
M 
12 
Verbrauchsabgabe, Zuschlag und Nachsteuer 
im freien am 
  
für Branntwein, 
der stch am 
1 
tlicher 
er- 
befunden hat 
1. Oktober 1909 
b 
wachung 
An Nachsteuer wurden 
erhoben 
unter 
M 
13 
  
At 
14 
überhaupt 
  
  
Reinertrag an Verbrauchs- 
abgabe, Zuschlag und 
Nachsteuer 
“ 
15 
  
16 
hoben 
  
vergütungen 
Brennsteuer 
17 
  
* 
steuer 
18 
  
  
Im ganzen (Summe der Spalten 
& 3, 15 und 18) 
19 
  
  
  
  
i 
572 
C. Branntweinsteuer nach dem Gesetze vom 24. Juni 1887/7. Juli 1902 
und Branntweinnachsteuer . 
  
 
	        
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