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34. In dem Stichwort „Stickereien“ ist in der Allgemeinen Anmerkung 5 zu Ziffer 1 dem zweiten
Absatz am Schlusse folgende Vertragsbestimmung anzufügen:
„Taschenf##cher ats Hahbufacgetbeben der m der Verfragsanmebung zu N. 401 bezeichnetfen 4% O werden
verkragsmäaiy nicht ols besticht angeschen, toenm dié Stickerei nach Feiner Kichttng in meir als die
Flache eines Gevierts von 6 cm Seitenlduge bedeckt.“
35. In dem Stichwort „Strohgeflechte“ ist hinter dem Hinweis folgende Anmerkung aufzunehmen:
„Anmerkung. Strohgeflechte, die nur vorgebleicht sind, sind wie ungebleichte zu behandeln.“
36. Dem Stichworte „Strohseile“ ist am Schlusse der, Hinweis anzufügen:
„S. auch die Anmerkung zu Strohgeflechte.“
37. Hinter dem Stichwort „Sumachauszug“ ist als neues Stichwort aufzunehmen:
„Samachwachs (Japanwachs, eine Art Pflanzenwachs):
in natürlichem Zustand, auch gereinigt . 73 10
5 .
zubereitet (gebleicht, gefärbt, in Täfelchen oder Kugeln geformt usw.
auch mit anderen Stoffen versetzt .. 247 15
æaubereitet (gebleicht, gefürbt, in Täfelehen oder Lugeln heformi usib 95 . — 510“.
38. In dem Stichwort „Taschentücher" ist die Ziffer 2, wie folgt, zu fassen:
„2. aus anderen Gespinsten gewebt:
aus Geweben der Nr. 4010 H 405 800
ates bgaegeweben der in der zk eu . 407 bereichneten 4 t
—p.- — v 400
andere " . . .... — " 450
aus anderen Geweben, wie die betreffenden Gewebe. “ «
Der Hinweis bleibt unverändert.
Der Anmerkung ist als zweiter Absatz anzufügen:
„Habutgetaschentcher der in der vorstehenden Zi#er 2 bezeichneten Art (D unterliegen vertragsmũßigꝗ
einem Zuschlage von 5 v. H. zu dem Zollsatze von 400 füb 1 de, wenn sie mit einfuchen Sũumen
ocker eimrelmen Mähten versehen sind.“
39. In dem Stichwort „Teller“ ist der Ziffer 1b am Schlusse folgende Anmerkung anzufügen:
„Aamerkung zu 1b. Feine Rölzer#e Teller, die mif japanischen Lach (#ertsii) Iackiert oder damät Fen
bemalk, veryoldef, versilbert oder bronziert sind, unterliegen verrragsmaotig einem Sollsctze von 20 4
für 1 8
40. In dem Stichwort „Wachs“ sind in Ziffer 8 folgende Vertragsbestimmungen einzufügen:
a) hinter dem ersten Absatz:
„Japamoachs (Su#e#achtbachs) — 95“
b) hinter dem zweiten Aksatz:
„Japantachs (S#machtracks) aubereitet ( gebleicht, gesarbt, in Täfelchen oder
Kageln geformtf 1esto.) .. . . ...".......
II. eium für die Zollabfertigung.
In Teil III 109 ist in der ersten Zeile der Ziffer 1 hinter „dicht“ unter Streichung des Bei—
strichs einzufügen:
„sein oder — bei Habutaegerweben — ein Gewicht von wenigstens 3 Momme auf die handelsiibliehe
Geicebeeinheit (12,,2 9 auf 1 m Gewebeffdche) Raben und den inter legten Mustern entsprechen, ferner“.
Berlin, Carl Heymanns Verlag. Gedruckt bei Julius Sittenfeld, Hofbuchdrucker. in Berlin.