Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Neununddreißigster Jahrgang. 1911. (39)

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2. Marine und Schiffahrt. 
  
Ergünzung der Bekanntmachung, 
betreffend das Verzeichnis der staatlich anerkannten technischen Lehranstalten für die 
Vorbereitung zur Vor= und Hauptprüfung zum Schiffsingenieur, vom 26. Januar 1911 
(Zentralblatt für das Deutsche Reich S. 27). 
Auf Grund des § 4 Ziffer 7 der Bekanntmachung, betreffend den Befähigungsnachweis und 
die Prüfung der Maschinisten auf Seedampfschiffen der deutschen Handelsflotte, vom 7. Januar 1909 
(Reichs-Gesetzbl. S. 210) hat der Senat der freien und Hansestadt Hamburg in Hamburg im Ein- 
vernehmen mit mir die, eine Abteilung des staatlichen Technikums in Hamburg bildende 
„höhere Schule für Schiffsmaschinenbau" 
als technische Lehranstalt im Sinne des § 4 Ziffer 5 und 6 Abs. 2 a. a. O. für die Vorbereitung zur 
Vor= und Hauptprüfung zum Schiffsingenieur anerkannt. - 
Berlin, den 1. September 1911. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Lewald. 
  
  
Der fünfte Nachtrag zur amtlichen deutschen Ausgabe des Internationalen Signalbuchs ist erschienen. 
  
3. Zoll= und Steuerweseun. 
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Veränderungen in dem Stande und den Befugnissen der Zoll- und Steuerstellen. 
Königreich Preußen. 
Erteilt: 
dem Zollamt 1 Ahlen im Bezirke des Hauptzollamts Münster die Befugnis zur Erledigung 
von Zollbegleitscheinen 1I über gußeisernes Kochgeschirr der Tarifnummer 782 für die Westfälischen 
Stanz= und Emaillierwerke A.G. vorm. J. & H. Kerkmann daselbst, auch wenn es unter Eisenbahn- 
wagenverschluß eingeht; 
dem Zollamt II Anastazewo im Bezirke des Hauptzollamts Hohensalza die Befugnis zur Aus- 
fertigung von Zollbegleitscheinen I über Getreide; 
der Zollabfertigungsstelle Brunsbüttelkoog (Benzinwerke Berlin-Charlottenburg) im Bezirke 
des Hauptzollamts Itzehoe die Befugnis zur Abfertigung von Rohbenzin, das unter Eisenbahnwagen- 
verschluß in Eisenbahnkesselwagen oder in Fässern mit Begleitschein I oder Begleitzettel eingeht; 
dem Zollamt II Bürnenville im Bezirke des Hauptzollamts Malmedy die Befugnis zur Be- 
scheinigung des Ausganges von Bier, für welches Abgabenvergütung beansprucht wird; 
dem Zollamt II Kohlscheid im Bezirke des Hauptzollamts Aachen die Befugnis, die im § 1 
der Einfuhrscheinordnung genannten Fruchtarten zur Ausfuhr gegen Einfuhrschein abzufertigen;: 
dem Zollamt 1 Lüdenscheid im Bezirke des Hauptzollamts Iserlohn die Befugnis zur Er- 
ledigung von Zollbegleitscheinen I über Wein; 
dem Hauptzollamt Pr. Stargard die Befugnis zur Abfertigung von Tabaklaugensendungen, 
die mit Begleitzettel oder Begleitschein 1 unter Eisenbahnwagenverschluß für die Firma Goldfarb 
daselbst eingehen.
	        
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