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2. Marine und Schiffahrt.
Ergünzung der Bekanntmachung,
betreffend das Verzeichnis der staatlich anerkannten technischen Lehranstalten für die
Vorbereitung zur Vor= und Hauptprüfung zum Schiffsingenieur, vom 26. Januar 1911
(Zentralblatt für das Deutsche Reich S. 27).
Auf Grund des § 4 Ziffer 7 der Bekanntmachung, betreffend den Befähigungsnachweis und
die Prüfung der Maschinisten auf Seedampfschiffen der deutschen Handelsflotte, vom 7. Januar 1909
(Reichs-Gesetzbl. S. 210) hat der Senat der freien und Hansestadt Hamburg in Hamburg im Ein-
vernehmen mit mir die, eine Abteilung des staatlichen Technikums in Hamburg bildende
„höhere Schule für Schiffsmaschinenbau"
als technische Lehranstalt im Sinne des § 4 Ziffer 5 und 6 Abs. 2 a. a. O. für die Vorbereitung zur
Vor= und Hauptprüfung zum Schiffsingenieur anerkannt. -
Berlin, den 1. September 1911.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Lewald.
Der fünfte Nachtrag zur amtlichen deutschen Ausgabe des Internationalen Signalbuchs ist erschienen.
3. Zoll= und Steuerweseun.
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Veränderungen in dem Stande und den Befugnissen der Zoll- und Steuerstellen.
Königreich Preußen.
Erteilt:
dem Zollamt 1 Ahlen im Bezirke des Hauptzollamts Münster die Befugnis zur Erledigung
von Zollbegleitscheinen 1I über gußeisernes Kochgeschirr der Tarifnummer 782 für die Westfälischen
Stanz= und Emaillierwerke A.G. vorm. J. & H. Kerkmann daselbst, auch wenn es unter Eisenbahn-
wagenverschluß eingeht;
dem Zollamt II Anastazewo im Bezirke des Hauptzollamts Hohensalza die Befugnis zur Aus-
fertigung von Zollbegleitscheinen I über Getreide;
der Zollabfertigungsstelle Brunsbüttelkoog (Benzinwerke Berlin-Charlottenburg) im Bezirke
des Hauptzollamts Itzehoe die Befugnis zur Abfertigung von Rohbenzin, das unter Eisenbahnwagen-
verschluß in Eisenbahnkesselwagen oder in Fässern mit Begleitschein I oder Begleitzettel eingeht;
dem Zollamt II Bürnenville im Bezirke des Hauptzollamts Malmedy die Befugnis zur Be-
scheinigung des Ausganges von Bier, für welches Abgabenvergütung beansprucht wird;
dem Zollamt II Kohlscheid im Bezirke des Hauptzollamts Aachen die Befugnis, die im § 1
der Einfuhrscheinordnung genannten Fruchtarten zur Ausfuhr gegen Einfuhrschein abzufertigen;:
dem Zollamt 1 Lüdenscheid im Bezirke des Hauptzollamts Iserlohn die Befugnis zur Er-
ledigung von Zollbegleitscheinen I über Wein;
dem Hauptzollamt Pr. Stargard die Befugnis zur Abfertigung von Tabaklaugensendungen,
die mit Begleitzettel oder Begleitschein 1 unter Eisenbahnwagenverschluß für die Firma Goldfarb
daselbst eingehen.