Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Neununddreißigster Jahrgang. 1911. (39)

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Muster 3. 
(Ausf.-Best. § 12.) 
Bestellbuch 
des Zigarettentabak= 
Zigarettenhüllen“ Herstellers 
zu über angekaufte Steuerzeichen für 
Zigarettentabak und Zigarettenhüllen 
im Rechnungsjahr 19 
Anleitung zum Gebrauch. 
1. Bei jeder Entnahme von Stererzeichen ist der Vertriebsstelle außer dem Bestellzettel das Bestellbuch vorzulegen 
(5§ 12 der Zigarettenstener= Ausführungebestimmungen, In diesem find die gewünschten Zeichen vom Käufer nach Zahl 
und Art in Übereinstimmung mit den Angaben des Bestellzettels einzutragen. 
2. Hersteller dürfen ihren Bedarf an Steuerzeichen nur von der Vertriebsstelle beziehen, in deren Bezirke der 
Herstellungsbetrieb liegt. Steuerzeichen der Klassen 2a und 3 werden nur in ganzen Bogen, Steuerzeichen der Klassen 2b 
bis e auch in halben Bogen, Zuschlagsteuerzeichen auch einzeln abgegeben. 
3. Steuerzeichen, für die gemäß §§ 21 ff. der Ausführungsbestimmungen durch Lieferung anderer Steuerzeichen 
Ersatz geleistet wurde, sind, soweit es sich nicht um Erzeugnisse handelt, die bereits in Abteilung 2 des Betriebsbuchs B 
oder C nachgewiesen waren, im Bestellbuch durch Eintragung in die betreffenden Spalten abzusetzen; die als Ersatz 
gelieferten Steuerzeichen sind wie gekaufte einzutragen. · · 
4. Das Bestellbuch ist den Aufsichtsbeamten auf Wunsch vorzulegen. 
5. Am Schlusse des Monats März ist das Bestellbuch durch Aufrechnung sämtlicher Spalten abzuschließen und 
durch Absetzung des vorhandenen Bestandes an Steuerzeichen der Verbrauch im Rechnungsjahre zu berechnen. Nach 
Übertragung des Bestandes in das Bestellbuch für das folgende Rechnungsjahr ist das abgeschlossene Buch der Hebestelle 
bis zum 15. April einzureichen.
	        
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