Zentralblatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichsamt des Innern.
Zu beziehen durch alle pstanstalten und hLuchhandlungen.
Berlin, Freitag, den 1. Dezember 1911.
Nr. 63.
Inhalt: 1. Konsulatwesen: Ermächtigung zur Vornahme
2.
von Zivilstandshandlungen; — Exequaturerteilung; —
Todesfallll Seite 719
Eisenbahnwesen: Zusatzabkommen zu der Vereinbarung
zwischen dem Deutschen Reiche und der Schweiz über
die gegenseitige Anerkennung von Leichenpässen vom
10./15. Dezember 100 720
Finanzwesen: Reichs-Stempelabgabe für bis zum
1. August 1909 ausgegebene Gewinnanteilschein- und
Zinsboen 725
. Zoll= und Stenerwesen:
4. Versicherungswesen: Weitere Amtsdauer von Vertretern
der Arbeitgeber und der Versicherten bei den Bersiche
rungs anstalen:
Bezug von Unfall-,' Invaliden= und Altererente
in österreichisch-ungarischen Grenzbezirken 725
Zulassung eines gollfreien
Lohnveredelungsverkehrs mit ausländischen, die Be-
zeichnung „Zepp“ tragenden Sicherheitsvorrichtungen
für Rasierappartten: ...
é!I Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
Reichsgebiete ............. 726
1. Kou fulatwesen.
Dem mit der Vertretung des Kaiserlichen Konsuls in Charbin beauftragten Dolmetscher Weseler
ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom
6. Februar 1875 für den Amtsbezirk des Konsulats und für die Dauer seiner Geschäftsführung die
Ermächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutz-
genossen einschließlich der unter deutschem Schutze befindlichen Schweizer vorzunehmen und die Geburten,
Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
Dem brasilianischen Konsul Mathias Hechler in Altona ist namens des Reichs das Exequatur
erteilt worden.
Der Kaiserliche Vizekonsul Schauman in Jakobstad (Finland) ist gestorben.
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