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6. Militärwesen.
Bekanntmachung.
Mit bezug auf die Bekanntmachung vom 25. Juni 1913 (Zentralblatt S. 666) wird zur
öffentlichen Kenntnis gebracht, daß durch den Ergänzungsetat für 1913 mit Wirkung vom 1. Oktober 1913
ab die Erhöhung der Heuration um 1000 g auch für die übrigen Truppen genehmigt worden ist. Die
Heuration beträgt somit vom 1. Oktober 1913 ab für alle Truppen bei Rationssatz I 8500 g, bei den
Rationssätzen II bis IV 3500 g.
Berlin, den 13. September 1913.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Gallenkamp.
7. Versicherungs wesen.
Vekanntmachung.
betreffend die Beaufsichtigung einer privaten Versicherungsunternehmung durch die
Landesbehörde.
Im Anschluß an meine Bekanntmachung vom 7. Mai 1913 bestimme ich auf Grund des 83
Abs. 2 des Versicherungs-Aufsichtsgesetzes im Einvernehmen mit den beteiligten Landesregierungen daß
bis auf weiteres der Witwen= und Waisen-Pensions-Verein der Beamten der Deutschen Grundkreditbank
zu Gotha, obgleich er seinen Geschäftsbetrieb über das Gebiet des Herzogtums Sachsen.Coburg und Gotho
hinaus erstreckt, durch die Herzoglich Sächsische Landesbehörde beaufsichtigt wird.
Berlin, den 11. September 1913.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Jaup.
8. Post= und Telegraphenwesen.
Bekanntmachung.
Ausdehnung des Geltungsbereichs der Ortstaxe auf Nachbarpostorte.
Auf Grund des Artikel 1, II des Gesetzes, betreffend einige Anderungen vo
über das Postwesen, vom 20. Dezember 1899 (Reichs-Gesetzbl. S. 715—719) wrd der #oeistimmungen
der Ortstaxe (§ 50,7 des Gesetzes über das Postwesen des Deutschen Reichs vom 28. Ortob# breich
auf die in dem nachstehenden Nachtragsverzeichnis aufgeführten Nachbarpostorte ausgedehnt er (1)
Berlin, den 17. September 1913.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: Kraetke.