Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Einundvierzigster Jahrgang. 1913. (41)

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sind. Das Anbringen von solchen zetteln an die einzelnen Packstücke kann jedoch unter- 
bleiben, wenn diese in den Ausstellungsräumen in Eisenbahnwagen verladen und diese 
schwedischerseits mit Zollbleien amtlich verschlossen werden. In solchen Fällen sind zum 
Ausweis für die Einfuhr nach dem deutschen gollgebiete die Schiebetüren der Eisenbahn 
wagen mit je einem der fraglichen zettel zu versehen. 
1. Sendungen dieser Art können auf Grund des Rücksendungsnachweises an der Grenze 
zollfrei in den freien Verkehr gesetzt werden; wird die Abfertigung bei dem Amte des 
Bestimmungsorts beantragt oder ergeben sich bei der Abfertigung an der Grenze An- 
stände, so sind die Güter unter gollkontrolle mit dem Rücksendungsnachweise dem zu- 
stindigen Amte zu überweisen, welchem die Schlußabfertigung obliegt. 
5. Soweit der nach Ziffer 2 erteilte Rücksendungonachweis Menge und Gattung der Güter 
nicht so genau bezeichnet, daß hiecnach die Einreihung der Waren unter eine statistische 
Nummer erfolgen kann, auch der Anmelder nicht zur sofortigen Ergänzung der erforder 
lichen Angaben imstande ist, kann die Ablassung der Güter in den freien Verkehr dennoch 
gemäß Zifer 4 erfolgen. Die Ergänzung der stattistischen Angaben erfolgt nach den 
Vorschriften im § 1 Abs. “ der Aus führungsbestimmungen zum Gesetze vom 7. Februar 
1906, betreffend die Statistik des Warenverkehrs. 
6. Die Kosten der für die Rücksendung der Ausstellungsgüter bestimmten Zollzettel trägt 
die Leitung der Deutschen Abteilung. 
Berlin, den 30. Oklober 1913. 
Der Reichskanzler. 
JIm Auftrage: Menschel. 
  
3. Militärwesen. 
Bekanntmachung. 
Dem praktischen Arzte I r. Richard F. Gerlach in Philadelphia ist auf Grund des 8 12 
Ziffer 2 der Deutschen Wehrordnung die Ermächtigung erteilt worden, Zeugnisse der in § 4 
iffer 1 bis (# . a. O. bezeichneten Art über die Tauglichkeit derienigen militärpflichtigen Deutschen 
auszustellen, welche ihren dauernden Wohnsitz in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, 
Merito, Mittelamerika und Westindien haben. 
Berlin, den 31. Oktober 1913. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Lewald. 
 
	        
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