Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Einundvierzigster Jahrgang. 1913. (41)

  
#n S#. Ob ein Kapital in aus- 
ländischen oder inländischen Werten 
—. t ist, macht keinen Unterschied; 
en einer ausländischen Akrien- 
anunchu gehören zum beitrags- 
pflichiugen Bermögen. Sbenso ist es 
belanglos, ob das Kapitalvermögen 
selbst sich im Inland oder im Aus- 
land befindet. 
Wertpapiere, die in Deutschland 
einen Borsenkurs haben, fsind mit 
ihrem Kurswert, Aktien ohne Börsen- 
kurs. Kure, Anteile an einer Berg- 
werksgesellschaft oder Anteile einer 
Gesellschaft mit deschränkter Haftung 
mit ihrem Verkaufswert, andere Ka- 
pitalforderungen mit ihrem Nennwert 
anjusetzen, sosern nicht besondere 
Umstände die Veranschlagung nach 
einem vom Nennwert ar wenhenden 
höheren oder geringeren Werte be- 
gründen. 
Will der Beitragspflichtrge von dem 
Werte seiner mit Dioidendenschein 
gehandelten #ertpapier einen Se- 
winnbetrog in Abzug bringen (§8 18 
Abs. 2 deß Gesetzes), 4 t er die 
Wertpaptere, für wel er Abiug 
begel #t wird, nach kacktag oder 
Kernbetrag und Sattung besonders 
zu bezeichnen. 
  
  
  
Zu II. Licht abzugsfähig sind 
Schulden, die zur Bestreitung der 
laufenden Haushaltungskosten einge- 
angen sind (Laushaliungsschulden 
sons Schulden und Lasten, wel 
n wirtschaftlicher Beziehung zu ni 1 
beitragspflichtigen Vermögensteilen 
ehen (Bemerkung zu I. 1; 12A und 
); vg. auch Seite 1 Anmerkung 1). 
  
  
— 1121 — 
Ubertrag 
3. Kapitalvermögen (gesamtes sonstiges Vermögen 
außer den unter III aufzuführenden Renten und anderen 
wiederkehrenden Nutzungen und Leistungen), nämlich: 
à) Selbständige Rechte und Gerechtigkeiten, soweitMark 
sie nicht unter 1 B fallen oder als Zubehör 
eines Grundstücks= oder Betriebskapitals unter 
1 A, 2 schon berücksichtigt sind, z. B. Verlags- 
oder Patentrechte 
b) Kapitalforderungen aus Anleihen oder Schuld- 
verschreibungen deutscher oder nicht deutscher 
Staaten, Gemeinden, anderer öffentlicher Ver- 
bände, Eisenbahn-- und Industrieobligationen; 
Pfandbriefe, Hypotheken, Grundschuldforderun- 
gen, sonstige Kapitalforderungen jeder Art, 
insbesondere Forderungen aus Schuldverschrei- 
bungen, Wechseln, Darlehen, Kautionen; Hinter- 
legungsgelder, Einlagen bei Sparkassen und 
Banken, Abrechnungs= und Kontokurrentgut- 
haben, ausgenommen Bank und sonstige Gut- 
haben, die zur Bestreitung der laufenden Aus- 
gaben für drei Monate dienenr 
e) Aktien oder Anteilscheine, Kuxe, Geschäftsgut- 
haben bei Genossenschaften, Geschäftsanteile 
und andere Gesellschaftseinlagen 
d) Bares Geld, Banknoten und Kassenscheine 
(ausgenommen die aus den laufenden Jahres- 
einkünften vorhandenen Bestände, soweit sie zur 
Bestreitung der laufenden Ausgaben für drei 
Monate dienen), Gold und Silber in Barren 
e) Nochnicht fällige Ansprüche aus Lebens., Kapital- 
oder Rentenversicherungen, zu berechnen mit 
der Summe der bisher gezahlten Prämien oder 
Kapitalbeträge oder mit dem Rückkaufswerte 
  
  
  
  
Zusammen a—-e 
Zusammen I 
II. Hiervon sind abzuziehen die Kapitalschulden, 
soweit sie nicht schon bei Berechnung des Betriebs- 
vermögens zu l, 2 A, B berücksichtigt sind: 
  
  
Name Wohnort Betrag 
des Gläubigers des Gläubigers M. 
  
  
  
  
Zusammen. 
  
Verbleibt (ohne III) ein Reinvermögen von. 
  
1617
	        
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