Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Einundvierzigster Jahrgang. 1913. (41)

Muster 6. 
(Ausführungsbestimmungen §& 56 Absf. 2.) 
(Bezeichnung der Veranlagungsbehörde.) 
, den ten. 191 
Nr. der Wehrbeitragsliste A. 
Feststellungsbescheid. 
Auf Grund des Gesetzes über einen einmaligen außerordentlichen Wehrbeitrag vom 3. Juli 1913 
sind Sie — und Ihre Ehefrau — mit einem Vermögen von Mark gemäß § 12 
Abs. 2 a. a. O. freigestellt worden. Die Feststellung des Vermögens auf den angegebenen Betrag ist 
für eine künftige Veranlagung zur Besitzsteuer maßgebend. 
Gegen diesen Bescheid ist d 
binnen , beginnend mit dem Tage der Zu- 
stellung, zulässig. D ist 
anzubringen. 
(Unterschrift) 
Die Feststellung des Vermögens weicht von den Angaben der Vermögenserklärung ab: 
162
	        
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