— 1185 —
Bundesstaat: Muster 3
Direktiobezirk: (Salzstatistik.
tamtsbezirk:
Saupta 5 Einsendungstag:
für die Hauptämter: 1. Jun
.. Diirektivbehörden: J. Jickz.
Ubersicht
über die in bezug auf die Salzabgaben gewährten Erleichterungen.
Rechnungsjahr 19
Anleitung.
1. In der ÜUbersicht ist dasjenige Salz nachzuweisen, bei dem die Abgabe (Steuer oder innere Abgabe für aus-
ländisches Salz) unerhoben geblieben ist oder erstattet wurde, einschließlich der Salzabfälle und des Abfallsalzes sowie
der Kalisalze, die über 60 v. H. Natriumchlorid enthalten, und der von den Salzwerken unversteuert abgelassenen oder
vom Ausland abgabenfrei eingeführten Sole und Mutterlauge
2. Die Anschreibung des Salzes ersolgt nach dem Reingewicht in Doppelzentnern, diejenige der wässerigen
Lösungen (Sole und Mutterlauge) nach dem Maßgehalt in Hektolitern.
8. Die in Klammern angegebenen Paragraphen beziehen sich auf die Salzabgaben-Befreiungsordnung.
4. Kalisalze von mehr als 60, jedoch weniger als 75 v. H. Natriumchloridgehalt sind nicht in B1 2i nach-
zuweisen, sondern unter Cl: ebenso das zum Salzen und Nachsalzen von Fischen vergällte Salz nicht in B 1 2 k, sondern
unter A1l 1 und 2.
d5. Das auf Grund des §& 19 (1) der Salzabgaben= Befreiungsordnung nochmals vergällte Salz ist nicht
anzuschreiben.
6. Wegen Ubereinstimmung mit Muster 2 vgl. dort Ziffer 9.
7. Die Ubersicht der Direktivbehörde erhält die gleiche Einrichtung wie die Übersicht der Hauptämter. Eine
Trennung der Ang ben nach Bezirken der Hauptämter findet darin nicht statt.