Art der Berwendung
Bemerkungen
c) Zur Herstellung von Steinwaren, Ton-
waren, Glas, Glasuren und Glaswaren
d) Zu Zwecken der Fettindustrie
e)Zur Herstellung von Farben
1) Zu Zwecken der Farberei, Bleicherei,
Wäscherei.
g) Zur Herstellung von Sprengstoffen
h) Zu sonstigen chemischen Zwecken
i) Zu landwirtschaftlichen Zwecken mit
Ausnahme der Kalisalze von mehr
als 60, jedoch weniger als 75 v. H.
Natriumchloridgehalt (C 1|.
k) Zu Zwecken der Haltbarmachung, mit
Ausnahme des Salzes zum Salzen
und Nachsalzen von ischen Al
1 und 21)
1) Zu Mhlwete und zum Auftauen
von Eis
m) Hur gerseumg von Weienstarte und
aturlab.
n) Mit den im 10 (yn S. Vfr. O.
genannten Vergällungsmitteln.
3. Mit Genehmigung der Direktivbehörden mit
sonstigen Vergällungsmitteln unvollständig ver-
gällt (8 11) ....
II. Unvergällt:
1. Badesalz (sog. Schlammsalz) aus chemischen
Fabriken (§ 24 (2)(Badesalz, sonstiges s. CIV 1
2. Unzerkleinerter Pfannenstein (§ 26):
a) An Gewerbetreibende
b) An Landwirte und andere Viehbete
c) An Jagdberechtigte
3. Salzabfälle mit weniger als 75 v. H. Na—
triumchloridgehalt und Pfannenstein auf An—
ordnung der Hauptämter (8 27 (9)
4. Salzabfälle an Salzhändler auf Anordnung
der Direktivbehörden (§ 27 (2))
5. Unter amtlicher Uberwachung derart, daß ein
Mißbrauch ausgeschlossen ist (§ 5 (s))
6. Sonstiges für Menschen ungenießbares Salz
(§ 28 (2); vgl. § 13 der Ausführungsbe-
stimmungen) .........