Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Einundvierzigster Jahrgang. 1913. (41)

  
Art der Berwendung 
Bemerkungen 
  
c) Zur Herstellung von Steinwaren, Ton- 
waren, Glas, Glasuren und Glaswaren 
d) Zu Zwecken der Fettindustrie 
e)Zur Herstellung von Farben 
1) Zu Zwecken der Farberei, Bleicherei, 
Wäscherei. 
g) Zur Herstellung von Sprengstoffen 
h) Zu sonstigen chemischen Zwecken 
i) Zu landwirtschaftlichen Zwecken mit 
Ausnahme der Kalisalze von mehr 
als 60, jedoch weniger als 75 v. H. 
Natriumchloridgehalt (C 1|. 
k) Zu Zwecken der Haltbarmachung, mit 
Ausnahme des Salzes zum Salzen 
und Nachsalzen von ischen Al 
1 und 21) 
1) Zu Mhlwete und zum Auftauen 
von Eis 
m) Hur gerseumg von Weienstarte und 
aturlab. 
n) Mit den im 10 (yn S. Vfr. O. 
genannten Vergällungsmitteln. 
3. Mit Genehmigung der Direktivbehörden mit 
sonstigen Vergällungsmitteln unvollständig ver- 
gällt (8 11) .... 
II. Unvergällt: 
1. Badesalz (sog. Schlammsalz) aus chemischen 
Fabriken (§ 24 (2)(Badesalz, sonstiges s. CIV 1 
2. Unzerkleinerter Pfannenstein (§ 26): 
a) An Gewerbetreibende 
b) An Landwirte und andere Viehbete 
c) An Jagdberechtigte 
3. Salzabfälle mit weniger als 75 v. H. Na— 
triumchloridgehalt und Pfannenstein auf An— 
ordnung der Hauptämter (8 27 (9) 
4. Salzabfälle an Salzhändler auf Anordnung 
der Direktivbehörden (§ 27 (2)) 
5. Unter amtlicher Uberwachung derart, daß ein 
Mißbrauch ausgeschlossen ist (§ 5 (s)) 
6. Sonstiges für Menschen ungenießbares Salz 
(§ 28 (2); vgl. § 13 der Ausführungsbe- 
stimmungen) ......... 
  
 
	        
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