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Zentralblatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichsamt des Innern.
Du betriehon durch alle Postanstalten und huchhandlungen.
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XIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 5. Dezember 1913. Nur. 60.
Inhbalt: 1. Konsnlatwesen: Ermächtigung zur Vornahme 4. Militärwesen: Berichtigung zu dem Gesamtveczeichnisse
von Zivilstandshandlungen .J Seite 1217 der gemaß 75 90 der Wehrordnung zur Ausstellung von
2. Marine und Schiffahrt: Adanderung der Anlage l) Zeugnissen über die Befähigung fur den einjahrig-frei-
der Bestimmungen, betreffend die Statistik des Verkehrs willigen Militärdienst berechtigten Lehranstalten 1218
und der Wasserstände auf den deutschen Binnenwasser- 5. Volizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
straßen 19217 Reichsgebiete .. 1218
3. Zol- und Stenerwesen: Anderung der Zündwaren- 6. Verstcherungswesen: jfiueführungder Reichsverücherunge
steuer-Ausführungsbestimmungegen 1218 ordnung
1. Koufulatwesen.
Dem Kaiserlichen Konsul Joerges in Potosi (Bolivien) ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom
4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für seinen Amtsbezirk die
Ermachtigun erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und unter
deutschem Schutze befindlichen Schweizern vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle
von solchen zu beurkunden.
2. Marine nud Schiffahrt.
Auf Grund des § 8 der Bestimmungen, betreffend die Statistik des Verkehrs und der Wasserstände
auf den deutschen Binnenwasserstraßen vom 25. Juni 1908 (Zentralblatt für das Deutsche Reich S. 269)
wird die Anlage l) daselbst abgeändert wie folgt:
Lfd. Nr. 18b erhält folgende Fassung:
„Magdeburg.“
Lfd. Nr. 186
„Die Elbe in der Provinz Sachsen (mit Ausnahme der Stadt Magdeburg) und im
Herzogtum Anhalt."
Berlin, den 26. November 1913.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Isenbarr.
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