Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Einundvierzigster Jahrgang. 1913. (41)

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Ausfertigung von Zollbegleitscheinen 1 und II und zur Erledigung von Zollbegleitscheinen I über Waren 
aller Art für das Privattransitlager der Firma Gebr. Berg; dem Zollamt II Sinzig im Bezirke des 
Hauptzollamts Coblenz die Befugnis zur Erledigung von Zollbegleitscheinen 1 über Gasöl, das für 
die Nassauische Basalt A. G. zu Limburg in Sinzig eingeht; dem Zollamt ! Bahnhof Vohwinkel im 
Bezirke des Hauptzollamts Elberfeld die Befugnis zur Ausfertigung und Erledigung von Tabak= und 
Zuckerbegleitscheinen I und II und von Schaumwein= und Zigarettenbegleitscheinen sowie die Befugnis 
zur Ausfertigung von Salzbegleitscheinen 1 und II. 
Königreich Bayern. 
Im Donauhafen Racklau in Passau ist eine dem Hauptzollamt Passau unterstellte Zollab= 
fertigungsstelle mit der Bezeichnung „Zollabfertigungsstelle Passau Racklauhafen“ errichtet worden. 
Diese Stelle hat folgende Befugnisse: 14 und 54; Ausfertigung und Erledigung von Zoll-, Brannt- 
wein-, Salz= und Tabakbegleitscheinen ! und II sowie von Zuckerbegleitscheinen I; Erledigung von 
Leuchtmittel-, Schaumwein-, Zigaretten= und Zündwarenbegleitscheinen; sämtliche Befugnisse im Eisen- 
bahnverkehre; Abfertigung von Getreide zur Ausfuhr gegen Einfuhrschein; die Befugnisse gemäß §s§ 1 
und 2 der Weinzollordnung; Abfertigung und Bescheinigung des Ausganges von Bier, Branntwein 
und Branntweinerzeugnissen sowie von Tabak, wenn für diese Waren Abgabenvergütung beansprucht 
wird; Abgabenerhebung von Erlaubniskarten für Kraftfahrzeuge gemäß Nr. S8b des Tarifs zum 
Reichsstempelgesetze; Erhebung von Ubergangsabgaben sowie Ausfertigung und Erledigung von Uber- 
gangsscheinen über alle hier in Betracht kommenden Waren. 
Erteilt: 
der Steuerstelle Gmund im Bezirke des Hauptzollamts Rosenheim die Befugnis zur Ab- 
fertigung von Bier zur Ausfuhr unter Inanspruchnahme der Vergütung des Malzaufschlags sowie 
zur Ausfertigung und Erledigung von Ubergangsscheinen; 
dem Zollamt Kaufbeuren im Bezirke des Hauptzollamts Memmingen die Befugnis zur Ab- 
fertigung von Kakaowaren zur Ausfuhr gegen Abgabenvergütung und von eingedickter Milch zur Aus- 
fuhr gegen Vergütung der Zuckersteuer; 
dem Zollamt Nördlingen im Bezirke des Hauptzollamts Augsburg die Befugnis zur Ab- 
fertigung von Getreide zur Ausfuhr gegen Einfuhrschein. 
Königreich Sachsen. 
Erteilt: 
dem Zollamt Bodenbach im Bezirke des Hauptzollamts Schandau die Befugnis zur Ab- 
fertigung der von der Firma Otto Rüger in Sobrigau (Lockwitzgrund) mit dem Anspruch auf Abgaben- 
vergütung zur Ausfuhr angemeldeten Kakaowaren; 
dem Zollamt Oschatz im Bezirke des Hauptzollamts Meißen die allgemeine Befugnis zur Er- 
ledigung von Zollbegleitscheinen 1 über Waren, die unter Zollverschluß (auch Eisenbahnwagenver- 
schluß) eingehen. 
Großherzogtum Baden. 
Der Steuereinnehmerei Heiligenzell im Bezirke des Hauptsteueramts Lahr ist di » 
zur Ausfertigung und Erledigung von Tabakbegleitscheinen 1 erteilt worden. hr ist die Befugnis 
Elsaß-Lothringen. 
Dem Zollamt ll Saarunion im Bezirke des Hauptzollamts Saargemünd ist die Befugnis zur 
Ausfertigung und Erledigung von ollbegleitscheinen 1 über ausländische Hutstumpen aus pflan lich 
Flechtstoffen im Veredelungsverkehr erteilt worden. Slichen
	        
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