Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Einundvierzigster Jahrgang. 1913. (41)

— 123.) 
« Zentralblatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
  
im 
Reichsamt des Innern. 
Zu beziehen durch alle VPostanstalten und Gguchhandlungen. 
  
  
  
  
XI.I. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 19. Dezember 1913. Nr. 62. 
Inhalt: #.Lonlulazwelcn Crnennungen. Ermächtigung 5. Versscherungowesen- Besreiung von der Versicherungs- 
zur Vornahme von Zivilstandshandlungen Seite 1235 pflicht gemaß § 1242 der Reichsversicherungs- 
2. Militärwesen: Anderungen der Deutschen Wehi- ordnung 1254 
ordnnga 136 6. Zoll und Steuerwesen: Vorschriften für die den 
3. Finanzwesen: Ulbersicht der Einnahme" an Zöllen, Direkliobehörden obliegende Prünng der Bücher und 
Steuern und Gebührten für die Zeil vom I. April 1913 Belrge über Zölle, Reichssteuern und Gebühren, Auf- 
bis zum Schlusse des Monats November 1913. 12591 hebung des §& 60 des Zoll-Begleitschein = Regulatios 
Nachweisung von Einnahmen der Reichs Post= und und des & 46 der Brannmwein-Begleitscheino dnung, 
Telegraphen- jowie der Reichs-Eisenbahnverwalltung Anderung des Zoll-Begleitschein = Regulalivs, der 
für die Zeit vom I. April 1913 bis zum Schlusse des Tabaksteuerordnung und der Branniwein-egleitschein- 
Monalts Norember 1913 1.252 ordnung sowie des Zoll-Niederlageregulativs 1254 
4. Post= und Trlegropbenwesen- Anderung der vostordunng 7. Polizeiwesen: Ausweisung von Auslaͤndern aus dem 
vom 20. März 1900. 1252 Reichegebiete... 12756 
  
1. Kon su latwesen. 
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Konsul August Feigel zum Konsul in 
Curitiba zu ernennen geruht. 
Seine Majestät der Raiser haben im Namen des Reiche den Bankdirektor Timotheus Wurst zum 
Konsul in Damaskus zu ernennen geruht. 
Dem bei der Kaiserlichen Gesandtschaft in Teheran beschäftigten Attaché I)r. von Hentig ist auf 
Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 6. Februar 
1875 die Ermächtigung erteilt worden, in Vertretung des Gesandten bürgerlich gültige Eheschließungen 
von Reichsangehörigen und Schutzgenossen einschließlich der unter deutschem Schutze befindlichen 
Schweizer vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
  
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