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Grläuterungen zum Fragebogen Nr. 12
Plei= und Silberhütten.
1. Wenn ein Unternehmer mehrere Blei= und Silberhütten besitzt, so bleibt es ihm überlassen,
ob er — unter Nachforderung der benötigten Fragebogen — für jede Blei= und Silberhütte einen
besonderen Fragebogen ausfüllen oder die Angaben für sämtliche in einem Bundesstaat oder in
einem Landesteile gelegenen Blei= und Silberhütten auf einem Fragebogen machen will. In letzterem
Falle sind so viel Fragebogen auszufüllen, als Bundesstaaten oder Landesteile für den Unternehmer
in Frage kommen.
Sind neben blei= und silberhaltigen Erzen, Halbfabrikaten usw. auch andere Erze, Halb-
fabrikate usw. verarbeitet worden, so ist für jeden Zweig des Hüttenbetriebs ein besonderer Frage-
bogen aufzustellen; z. B. sind für einen Betrieb, in dem Blei= und Silbererze und blei= und silber-
haltige Halbfabrikate sowie Kupfererze und kupferhaltige Halbfabrikate zur Verarbeitung gekommen
sind, zwei Fragebogen auszufüllen, nämlich ein Fragebogen für die Blei= und Silberhütten und ein
Fragebogen für die Rupferhütten.
2. Jede Frage ist zu beantworten. Ein leerer Raum darf hinter keiner Frage
bleiben, weil sonst Zweifel darüber erweckt werden, ob die Frage überhaupt gelesen worden ist.
3. Zu Frage l A und B. Es sind die von Ihnen für Ihre Blei= und Silberhütte der Be-
rufsgenossenschaft mitgeteilten, in Ihrer Arbeiter- und Lohnnachweisung aufgeführten Zahlen — Zahl
der durchschnittlich im Laufe des Jahres beschäftigt gewesenen, gesetzlich und freiwillig versicherten
Personen und deren Löhne und Gehälter — anzugeben. Enthalten die Zahlen für die Berufsgenossen-
schaft auch die in anderen Betrieben beschäftigt gewesenen Personen und deren Löhne und Gehälter,
so sind, soweit möglich, die auf diese anderen Betriebe entfallenden Personen und deren Löhne und
Gehälter abzuziehen. Hierbei können, falls eine Feststellung der in den verschiedenen Betrieben be-
schäftigt gewesenen Personen und deren Löhne und Gehälter sich nicht auf Grund der Geschäftsbücher
ermöglichen läßt, die Angaben schätzungsweise gemacht werden. Sollte diese Feststellung auch schätzungs-
weise nicht ausführbar sein, so sind die beschäftigt gewesenen Personen wie deren Löhne und Gehälter
nur einmal, und zwar auf dem Fragebogen desjenigen Betriebs zu bezeichnen, bei dem die Beschäfti-
gung vorwiegend stattgefunden hat. "
In Staats- und Kommunalbetrieben sind die beschäftigt gewesenen Betriebsbeamten mit einem
Gesamtdiensteinkommen bis zu 5 000 /X mit zu berücksichtigen.
4. Zu Frage ll. Es sind diejenigen Stoffe anzugeben, die in der Blei= und Silberhütte
während des Erhebungsjahrs tatsächlich verarbeitet worden sind — einerlei ob die Verarbeitung für
eigene Rechnung oder für fremde Rechnung in Lohn stattgefunden hat —, nicht aber die Stoffe, die
im Erhebungsjahre nur bezogen, aber nicht verarbeitet worden sind. Es sind daher in Betracht zu
ziehen die Vorräte, die zu Beginn des Erhebungsjahrs vorhanden gewesen und im Erhebungsjahre
verarbeitet worden sind, dagegen außer Ansatz zu lassen die Vorräte, die am Ende des Erhebungs-
jahrs verblieben sind. Nicht zu berücksichtigen sind diejenigen Halbfabrikate und Abfälle, die in der
Blei= und Silberhütte entstanden und dort weiter verarbeitet worden sind, mitzurechnen dagegen die-
jenigen Halbfabrikate (Blicksilber, Güldischsilber usw.) und Abfälle, die von solchen anderen Blei= und
Silberhütten desselben Besitzers bezogen worden sind, über die besondere Fragebogen ausgestellt werden.
Von anderwärte bezogene fertige Metalle, die zu bestimmten industriellen oder Prägezwecken
lediglich umgeschmolzen worden sind, sind für diese Erhebung außer Betracht zu lassen; sie sind also
weder in Frage ll bei dem Verbrauche, noch in Frage IV bei der Jahreserzeugung, noch in Frage V
und VI beim Bestand oder Absatz zu berücksichtigen.
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