70 Erörterungen über den norddeutschen Bündnisentwurf.
graphiert. Für den Frieden haben wir die Vorschläge nicht genügend erklärt; der König
verlangt bedeutende direkte Annexion in Norddeutschland, welche in den Propositionen
nicht erwähnt, aber auch nicht ausgeschlossen. Wir können Annahme als Grundlage für
Waffenstillstand nicht direkt ablehnen, ohne bei unserer vorgerückten Stellung den Verdacht
über Ausdehnung unserer letzten Ziele zu bestärken und Napoleon dadurch nach
Österreich hinüber zu drängen. Wenn Italien den Moment für Waffenstillstand nicht gekommen
glaubt und nein sagt, so halten wir fest am Vertrage, ohne seine Zustimmung auch
nicht Waffenstillstand zu schließen; Frieden ohne das stipulierte Äquivalent für Venetien
lehnen wir überhaupt ab. Ist denn die Flotte in Action? Darin liegt Maßstab für unser
Vertrauen auf Italiens Entschlossenheit.¹ ²
Aus dem Leben Th. v. Berndardis, VII, 201 f.
*489. Erlaß an den Stellvertreter des Ministers
der auswärtigen Angelegenheiten Freiherrn von Werther.
(Ausfertigung.)
Auf die an insgesamt neunzehn norddeutsche Staaten gerichteten identischen preußischen
Noten vom 16. Juni 12 Nr. 408, Anlage), die zum Eintritt in ein Bündnis auf der Grundlage
des preußischen Reformentwurfs vom 10. Juni aufforderten, hatten nur Sachsen-Meiningen und
Reuß ältere Linie ablehnend geantwortet; von allen übrigen Regierungen waren bis um
15. Juli wenigstens grundsätzliche Zustimmungen engetroffen. Seinerseits hatte Bismarck
bereits am 29. Juni dem Finanzminister Freiherrn v. d. Heydt den Entwurf zu einem Bündnisvertrage
zur Prüfung im Staatsministerium übergeben (vgl. Nr. 444), der sich eng an den
Bundesreformplan vom 10. Juni anschloß. Mitte Juli regte Bismarck von neuem die Durchberatung
des Entwurfs bei Freiherrn von Werther an. Dieser schlug nun in einem Schreiben
an Bismarck vom 17. Juli die Streichung des durch die seitherigen Ereignisse hinfällig gewordenen
Artikels 8 des Reformplans vor, der allen deutschen Staaten mit Ausnahme Österreichs
den Zutritt offen ließ. Weiter fragte er an, ob nach der Durchberatung des Entwurfs
im Staatsministerium dessen Mitteilung an die verbündeten Regierungen etwa mit der Aufforderung
erfolgen dürfe, daß der Abschluß des Bündnisses durch ihre Vertreter in Berlin
oder sonstige Bevollmächtigte bewerkstelligt werden möge.
Hauptquartier Nikolsburg, den 20. Juli 1866.
In Erwiderung auf das gefällige Schreiben vom 17. d. M., die Erörterung des
Bündnisentwurfs betreffend, beehre ich mich, Ew. Exzellenz mein völliges Einverständnis
mit dem Wegfall des Artikels 8. auszusprechen.
Daß nach der Durchberatung im Königlichen Staatsministerium der Abschluß des
Bündnisses durch die Bevollmächtigten der Regierungen in Berlin geschehe, erscheint
ebenfalls unbedenklich. Ich ersuche Ew. Exzellenz nur ergebenst, mir vor einer Eröffnung
an die Regierungen das Ergebnis der Beratung im Staatsministerium gefälligst mitzuteilen.
An die Zivilkommissare in den okkupierten Staaten von Norddeutschland und den
Oberpräsidenten von Scheel-Plessen wird zunächst nur die Instruktion zu erteilen sein, mit
den Vorbereitungen, wie der Einteilung in Wahlkreise usw., nach Mahßgabe des Reichswahlgesetzes
schleunigst vorzugehen.
1 Die beiden letzten Sätze eigenhändiger Zusatz Bismarcks.
2 Am 20. ließ Bismarck noch einweiteres Telegramm an Usdeom gehen : "Auf baldiges Erscheinen der italienischen Armee an irgend welchem Punkt der Donau wird unserseits der größte Wert gelegt ,
ohne durch Bezeichnung eines bestimmten Punkts den Operationen des Generals Cialdini vorzugreifen. Wien scheint
das natürliche Objekt... Die Hauptsache bleibt die Expedition der italienische Flotte eben damals eine Landung in Lissa, wurde aber am
20. von der kleineren österreichischen Flotte, unter Tegethoff geschlagen und musste nach Ancona zurück.