Metadata : Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Dreizehnter Band. 1862-1863. (13)

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Die  umslehend  bezeichneten  Vier  und  reissig  Cenkner  acht  Pfund  Zucker
in  wei  Fässern  und  einer  Kiste  sind  in  den  Eisenbahngülerwagen  Nr.  811  verladen,
welcher  heut  Nachmittag  fünl  Uhr  mit  zwei  Schlössern  Ser.  lünk  und  peunzig  verschlossen
  der  Eisenbahnverwaltung.  zur  Vorführung  bei  dem  königlichen  Neben-Zollamt  I.  zu
Weudisch-Warnow  übergeben  worden  ist.

Gera,  den  18.  Februar  1862.

«  FütstlichNettßsPLSteucrami.
(Stenipel.)  (Unterschrift.)

Der  oben  bezeichnete  Güterwagen  ist  am  neunzehnten  Februar  1862  Nachmillags
ein  Uhr  hier  eingetroffen  und  nach  Abnahme  des  unverletzten  Verschlusses  gieichzeitig  über
die  Grenze  ausgegangen.

W'endisch-W'’arnow,  den  19.  Februar  1867.

Königliches  Neben--Zollamt  I.
(Stempel.)  (Unierschriften.)

Auf  Grund  vorslehenden  Ausgangs-Attesis  wird  nunmehr  bescheinigt,  daß  die  um-..
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stehend  bezeichneten  Vier  und  dreissig  Centner  acht  alimlel-  Pfund  Zucker  über  die
Grenze  in  das  Ausland  geführk  worden  sind.
Cern,  den  23.  Februar  1862.

Färstlich  Neuß-Pl.  Steueramt.
(Stempel.)  (Unterschrift.)

(Die  Vescheinigungen  über  die  Ausfuhr  und  Niederlegung  sind  nach  den  Umständen  zu  erlhellen,  und
nur  für  einzelne  Fälle  beispielsweise  vorstehend  angedeutet.)